CFB Fonds 130 Neue Börse Frankfurt

In
der Rossittener Straße 1-7 in Frankfurt, dem ehemaligen Sitz der
Deutschen Börse sind die Lichter ausgegangen. Nach 10 Jahren hat sie ein
neues Domizil bezogen. Dem Vermieter, der von der Commerzbank-Gruppe
initiierten und von der Commerzbank vertriebenen CFB Fonds 130 „Die Neue
Börse Frankfurt“ droht die Pleite, denn ein Nachmieter für das
Großobjekt wurde seit der Kündigung des Mieters im Herbst 2009 nicht
gefunden. Die 2.600 Anleger, die vor 10 Jahren rund 100 Mio. € in den
CFB Fonds 130 investiert haben, droht der Verlust ihrer Einlage.

 

„Wenn
die Anleger jetzt schnell handeln, haben sie gute Chancen, ihr in den
Fonds investiertes Geld von der Commerzbank zurückzubekommen“
,
betont Anlegeranwalt Mathias Nittel. Der Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht, der zahlreiche Investoren des CFB Fonds 130 vertritt,
sieht sowohl Beratungsfehler, als auch Fehler im Fondsprospekt, auf die
die Anleger ihre Ansprüche stützen können.

 

Falschberatung durch die Commerzbank Berater

 

Vielen seiner Mandanten wurde die Investition in den Fonds CFB Fonds 130 als sichere Anlage für ihre Altersvorsorge empfohlen. „Beteiligungen
an derartigen Immobilienfonds sind aber wegen der damit verbundenen
hohen Verlustrisiken als Altersvorsorge nicht geeignet“
, stellt
Anwalt Nittel fest und verweist auf zahlreiche Urteile, die mit dieser
Begründung Fondsanlegern Schadenersatz zugesprochen haben.

 

Darüber
hinaus sei, so Anwalt Nittel, davon auszugehen, dass die Commerzbank
auch für die Vermittlung von Anteilen an dem CFB Fonds 130 Provisionen,
so genannte Kickbacks erhalten hat. „Keiner unserer Mandanten wurde von seinem Commerzbank-Berater über diesen Umstand informiert.“
Nach der kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichthofs wäre die
Commerzbank zur ungefragten Aufklärung über ihr Provisionsinteresse
verpflichtet gewesen. „Nach unserer Erfahrung ist nahezu
auszuschließen, dass die Berater der Commerzbank schon damals im
Beratungsgespräch von sich aus auf die Höhe der Provision hingewiesen
haben“
, betont der Verbraucheranwalt. Seine Schlussfolgerung: „Schadenersatzansprüche
der Anleger des CFB Fonds 130 werden daher in den allermeisten Fällen
bereits aus diesem Grund durchsetzbar sein.“

 

Zahlreiche Prospektfehler beim CFB Fonds 130

 

Auch
der Fondsprospekt des CFB Fonds 130 weist in den Augen von Fachanwalt
Nittel zahlreiche Prospektfehler auf. Diese können Ansatzpunkte für
Schadenersatzansprüche von Anlegern sein. Der Fondsprospekt muss für den
Anleger ohne großes Nachrechnen erkennen lassen, welcher Teil seines
investierten Kapitals tatsächlich in die Immobilieninvestition fließt
und welcher Teil für so genannte „weiche Kosten“ verbraucht wird. Eine
solche Angabe fehlt. Anwalt Nittel hat nachgerechnet: „Nur 66 % der
Anlegergelder sind in die Immobilie geflossen, 34 % wurden für
Provisionen und sonstige Vergütungen ausgegeben, eine aberwitzig hohe
Quote!“

Der Auszug der Deutschen Börse, der damit verbundene
Leerstand und die bisher erfolglose Suche nach einem Nachmieter haben
offengelegt, welche Kostenrisiken für den Fonds mit einem Mieterwechsel
verbunden sind. Laut Fondsgeschäftsführung belaufen sich die Kosten für
eine Neuvermietung des Fondsobjekts auf rund 20 Mio. €. Doch auf dieses
Risiko findet sich im Prospekt kein Hinweis. Für Fondspezialist Nittel
ein klarer Prospektfehler: „Da der Mietvertrag mit der Deutschen
Börse AG nur auf 10 Jahre fest abgeschlossen war, hätte dieser Betrag in
der Planrechnung des Fondsprospekts mit einbezogen und entsprechende
Rückstellungen gebildet werden müssen, zu Lasten der prognostizierten
Ausschüttung an die Anleger.“
Bei einer niedrigeren Rendite wäre
der Fonds aber für Anleger nicht so attraktiv gewesen, so dass diese
Risiken dem Vertriebserfolg geopfert wurden, vermutet der Anlegeranwalt.

 

Verjährung droht zum Jahresende 2011

 

So
gut die Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen
fehlerhafter Beratung gegen die Commerzbank auch sind, werden sie nicht
noch in diesem Jahr gerichtlich geltend gemacht, droht den Anlegern der
Verlust ihrer Rechte.
Da die Beratung zur Zeichnung dieses Fonds im
Wesentlichen im Jahr 1999 erfolgte, verjähren die Schadenersatzansprüche
zum 31. Dezember 2011. „Werden bis dahin keine Schritte zur Hemmung der Verjährung eingeleitet, lassen sich die Ansprüche nicht mehr durchsetzen“, mahnt Fachanwalt Nittel.

mehr:

CFB Fonds Nr. 130: Hilfe für Anleger

CFB 130: Prozesserfolg vor dem LG Berlin – Commerzbank zu Schadenersatz
verurteilt.

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