Bankhaus Wölbern: Widerruf eines Darlehensvertrages durch Schiffsfondsanleger wirksam

Neckargemünd,
den 18.05.2015 – Gute Nachrichten für Fondsanleger, die Ihre Beteiligung teilweise
durch einen beim Bankhaus Wölbern aufgenommenen Kredit finanziert haben. Wie
das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 07. Januar 2015 (nicht rechtskräftig) festgestellt hat,
war die dem Darlehensvertrag aus dem September 2008 beigefügte
Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Der Anleger konnte daher den Darlehensvertrag
auch noch Jahre später widerrufen.

 

Beanstandet
wurde durch das Gericht folgende Formulierung, die das Bankhaus Wölbern in die
Widerrufsbelehrung aufgenommen hatte: „Steht
mir für den verbundenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, so ist mein
Recht zum Widerruf dieses Verbraucherdarlehensvertrages ausgeschlossen“
.  Zur Begründung verwies das Gericht darauf,
dass diese bei einem unbefangenen durchschnittlichen Verbraucher das
Missverständnis, er bleibe bei einem wirksamen Widerruf des finanzierten
Geschäftes an den Darlehensvertrag gebunden. Dies widerspricht aber der
eindeutigen gesetzlichen Regelung. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mathias Nittel: „Der Widerruf der auf den
Abschluss des mit dem Darlehensvertrag verbundenen Fondsbeitritts abzielenden
Willenserklärung hat automatisch zur Folge, dass der Verbraucher auch an seine
auf den Abschluss eines mit jenem Vertrag verbundenen
Verbraucherdarlehensvertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden
ist.“
Diese Verdeutlichung fehlt in der Widerrufsbelehrung des Bankhauses
Wölbern.

 

Der wirksame
Widerruf führt nicht nur zu einer Rückabwicklung des Darlehensvertrages sondern
zugleich zu einer Rückabwicklung der Fondsbeteiligung gegenüber dem Bankhaus
Wölbern. Dieses hat danach nicht nur die Zahlungen des Anlegers auf den
Darlehensvertrag, sondern auch die an die Fondsgesellschaft geleisteten
Einlagebeträge abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen zu zahlen. Die Bank
erhält im Gegenzug die Kommanditanteile an der Schiffsfondsgesellschaft.

 

> Mehr Informationen zum Darlehenswiderruf haben wir hier für Sie zusammengestellt

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