ALBIS Capital AG & Co. KG: Unberechtigte Rückforderung von Ausschüttungen

10.03.2015 –
Erst geht die Fondsgesellschaft in Liquidation, jetzt sollen Anleger
der ALBIS Capital AG & Co. KG auch noch die erhaltenen
Ausschüttungen zurückzahlen. Zumindest fordert dies eine Karlsruher
Anwaltskanzlei, die die inzwischen in RvH AG & Co. KG i.L.
umfirmierte Fondsgesellschaft vertritt.

 

Dabei dürften
die Ansprüche in keiner Weise begründet sein. Ausschüttungen
können, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, nur dann
zurückverlangt werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag
ausdrücklich vereinbart ist. Der Gesellschaftsvertrag der ALBIS
Capital AG & Co. KG schließt einen unmittelbaren Anspruch der
Fondsgesellschaft auf Rückforderung von Ausschüttungen aber
explizit aus. Daher besteht nach unserer derzeitigen Einschätzung
der geltend gemachte Anspruch nicht.

 

Auf keinen
Fall sollten sich ALBIS-Anleger daher durch derartige Schreiben
einschüchtern lassen. Es empfiehlt sich vielmehr, einen mit der
Materie vertrauten Anwalt mit der Prüfung der Ansprüche und
gegebenenfalls ihrer Zurückweisung zu beauftragen.

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