AktienPower AG: Vermittler zu Schadenersatz an Anleger verurteilt

Wenn Anleger ihr Geld in windige Unternehmen investiert haben und diese Pleite gehen, kann bei erkennbarer Falschberatung auch der Vermittler des Anlagemodells in die Haftung genommen werden. Den Schadenersatzanspruch einer Mandantin, der ihr Anlagevermittler eine solche Anlage verkauft hat, haben wir vor dem Amtsgericht Karlsruhe rechtskräftig durchgesetzt.

 

Die Geschädigte hatte auf die Empfehlung eines Finanzberaters hin mehr als 2.000 Euro aus einem Bausparvertrag abgezogen und damit nicht börsennotierte Aktien des schweizerischen Finanzunternehmens AktienPower AG gesteckt. Der vermeintliche Renditebringer erwies sich jedoch als Reinfall ersten Ranges: Anfang 2008 ordnete die eidgenössische Bankenkommission die Liquidation des Unternehmens wegen unerlaubter Wertpapiergeschäfte an, wenige Monate später wurde das Konkursverfahren eröffnet. Sämtliche Versprechungen Alfredo Cutis, den Geschädigten Wiedergutmachung zu leisten wurden bisher nicht eingehalten. So schloss er mit vielen Anlegern Verträge, in denen er sich zum Rückkauf der Aktien verpflichtete; allerdings war in den allermeisten Fällen schon nach der ersten Rate bereits Schluss, weitere Zahlungen blieben aus.

 

Daraufhin verklagte die Anlegerin mit Unterstützung der Kanzlei Nittel den Vermittler, der ihr die wertlos gewordenen Aktien empfohlen hatte. Das Karlsruher Amtsgericht erkannte schwerwiegende Beratungsfehler, weil der Finanzvermittler die Klägerin nicht ausreichend über die Risiken des außerbörslichen Aktieninvestments aufgeklärt hatte. Nun muss dieser die Geschädigte so stellen, als hätte sie den Bausparvertrag nicht aufgelöst und auch keine Aktien erworben, und muss ihr die ursprünglich angelegte Summe zuzüglich Zinsen zurückzahlen.

 

Dieses Urteil zeigt, dass Anleger auch bei einer Pleite der Anlagefirma eine Chance haben, ihr Geld wieder zurückzubekommen. Auch und vor allem die vielen Anleger, die sich notgedrungen nochmals auf Alfredo Cutis Rückkaufsangebot eingelassen haben, können immer noch bei ihren Berater Regreß nehmen, die ihnen die Anlage empfohlen haben. Ob Schadenersatzansprüche gegen den Vermittler windiger Anlagemodelle aufgrund von Beratungsfehlern vorliegen können, sollten geprellte Investoren am besten von einem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt klären lassen. 

 

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