Kanzlei

Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen

Zahlreiche der ab dem 11. Juni 2010 geschlossenen Verbraucherdarlehensverträge weisen Mängel auf. Ich prüfe für Sie kostenlos, ob Sie heute noch Ihren Darlehensvertrag widerrufen können.

 

Widerruf von Autokrediten

Millionen Verbraucher bietet sich die Chance, ihren Autokredit oder ihren Leasingvertrag, mit dem sie den Kauf Ihres Autos finanziert haben, zu widerrufen. Ich prüfe für Sie kostenlos, ob Sie Ihren Autokredit widerrufen können. Dabei ist es völlig egal, warum Sie sich von ihrem finanzierten PKW trennen wollen.

 

Widerspruch bei Renten- und Lebensversicherungen

Bei Lebens- und Rentenversicherungen, die Kunden zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 im sogenannten Policenmodell abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit, den Vertrag rückabzuwickeln. Der Widerspruch ist die vorteilhafteste Möglichkeit, Ihr Geld nebst Zinsen zurück zu bekommen.

 

BANKRECHT

Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Bankrecht bilden Fragen rund um Kreditverträge. Dabei geht es um den Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen, die Rückabwicklung finanzierter PKW-Kaufverträge und Fragen der fehlerhaften Zinsanpassung bei Kreditverträgen mit variablen Zinssätzen von Verbrauchern und Unternehmen.

KAPITALANLAGERECHT

Die Vertretung geschädigter Kapitalanleger ist eine meiner Kernkompetenzen.

Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Informationen im Vorfeld einer Anlageentscheidung.

DIESELSKANDAL

Die Durchsetzung der Rechte von betrogenen Käufern von Diesel-PKW ist aktuell ein zentraler Tätigkeitsbereich. Zahlreiche Urteile haben die Rechte von Diesel-Besitzern gestärkt. Ich bin Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal für den Postleitzahlenbereich „6“.

VERSICHERUNGSRECHT

Widerspruch und Rücktritt von Renten- und Lebensversicherungsverträgen sowie die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Scottish Widow (ehemals Clerical Medical) aus Versicherungszusagen sind meine Schwerpunktthemen im Versicherungsrecht.

 ANWALTSHAFTUNG

Wo gehobelt wird, fallen Späne – dies gilt auch bei Anwälten. Wir vertreten Mandanten, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden im Anwaltshaftungsrecht.

Wir prüfen die bisherige Tätigkeit des Anwalts auf mögliche Fehler und setzen Schadenersatzansprüche durch.

 MEINE KANZLEI

Der Vorteil einer „kleinen“ Kanzlei ist der persönliche Kontakt und das persönliche Engagement für das Anliegen des Mandanten. Schnelle Kommunikation und Umsetzung, unterstützt durch modernste Technik sorgen dafür, dass es in „Ihrem Fall“ zügig vorangeht und Sie immer wissen, was los ist.

 

 

Ich kämpfe für Sie.

Ich bin für Sie da.

Der persönliche Kontakt zu meinen Mandanten ist mir besonders wichtig. Ich sprechen erst nach einer gründlichen Prüfung Ihrer Situation eine Empfehlung aus. Mein Ziel ist es, dass Sie wissen, welchen Weg wir gemeinsam zur Durchsetzung Ihrer Interessen gehen. Wenn Sie mir Ihre Angelegenheit anvertrauen, lote ich jede denkbare Möglichkeit aus und setze sie konsequent um, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Meine Mandanten sind keine anonyme Nummer in einem Massengeschäft. Ich berate meine Mandanten bundesweit und kann durch den Einsatz moderner Technik auf kurzem Weg mit Ihnen kommunizieren. In Ihrer online-Akte erhalten Sie aktuell sämtliche Informationen, die Ihr Mandant betreffen. So sind Sie immer auf dem Laufenden und können Sie sich unkompliziert einen Überblick verschaffen, ganz ohne lästigen Papierkram.