Testament für Alleinstehende – die richtige Vorsorge treffen

Alleinstehende, die keine Kinder haben, sollten besonders darauf achten, ein Testament zu verfassen. Ohne ein wohlüberlegtes Testament für Alleinstehende greift die gesetzliche Erbfolge, die oft nicht den eigenen Wünschen entspricht. Eltern, Geschwister oder entfernte Verwandte könnten in diesem Fall erben, auch wenn dies nicht im Sinne des Erblassers ist.

Die gesetzliche Erbfolge und ihre Auswirkungen

Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn kein Testament vorhanden ist. Bei Alleinstehenden ohne Kinder erben in der Regel die Eltern, Geschwister oder entferntere Verwandte. Wenn diese nicht mehr leben, geht das Erbe an entferntere Verwandte oder, falls keine Erben vorhanden sind, an den Staat.

Viele Alleinstehende möchten jedoch nicht, dass entfernte Verwandte oder der Staat ihr Vermögen erhalten. Ein Testament gibt ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer erben soll. Dies kann eine nahestehende Person, ein Freund oder eine wohltätige Organisation sein.

Wichtig!
Auch wenn der kinderlose Alleinstehende im Testament seinen Nachlass vollständig verteilt, haben seine Eltern einen Anspruch auf den Pflichtteil. Dies kann man bereits bei der Gestaltung des Testaments berücksichtigen.

Die richtige Formulierung im Testament

Beim Verfassen eines Testaments sollten Alleinstehende klar festlegen, wer was erben soll. Es ist wichtig, genaue Anweisungen zu geben, um Missverständnisse zu vermeiden. Ein Beispiel könnte sein: „Mein gesamtes Bankguthaben soll nach meinem Tod an meinen Freund Max Mustermann gehen.“

Zudem sollten Alleinstehende darüber nachdenken, ob sie bestimmte Personen oder Organisationen als Ersatzerben benennen möchten, falls der vorgesehene Erbe vor ihnen stirbt oder das Erbe nicht annimmt.

Vermögensplanung für den eigenen Lebensabend

Alleinstehende sollten auch ihre eigene finanzielle Absicherung im Alter berücksichtigen. Durch Schenkungen oder die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten können steuerliche Vorteile genutzt und gleichzeitig die eigene finanzielle Sicherheit gewährleistet werden.

Es kann sinnvoll sein, frühzeitig eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, um sicherzustellen, dass im Krankheitsfall die eigenen Wünsche respektiert werden.

Praxistipp vom Fachanwalt

Ein häufiger Fehler von Alleinstehenden ist, kein Testament zu verfassen, in der Annahme, dass ihre Wünsche auch ohne Testament berücksichtigt werden. Dies ist jedoch selten der Fall. Ein weiteres Risiko besteht darin, das Testament zu allgemein oder unklar zu formulieren, was zu Streitigkeiten oder sogar zur Ungültigkeit führen kann.

Es ist ratsam, das Testament regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, insbesondere wenn sich die Lebenssituation oder die Vermögensverhältnisse ändern.

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