Erbrecht ist ein komplexes Thema, und ungewöhnliche Testamente werfen häufig viele Fragen auf. Ein solcher Fall wurde kürzlich vom Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden. Hierbei ging es um ein handschriftliches Testament, das auf einem Notizzettel einer Brauerei, einem sogenannten Kneipenblock, verfasst war. Dieser Zettel, auf dem normalerweise Bestellungen notiert werden, beinhaltete eine kurze Nachricht des Erblassers: „BB kriegt alles AA 04.12.2022“. Dieser Zettel wurde nach dem Tod des Erblassers im Dezember 2022 hinter der Theke seines Lokals entdeckt. Der Erblasser, der unverheiratet und kinderlos war, führte eine nichteheliche Beziehung mit BB, ohne jedoch mit ihr zusammenzuleben.
Entscheidung des OLG Oldenburg
Das OLG Oldenburg musste klären, ob dieser ungewöhnliche Zettel als Testament anerkannt werden konnte. Dabei war entscheidend, ob der Zettel formell und inhaltlich den Anforderungen eines Testaments nach § 2247 Abs. 1 BGB entsprach. Der Zettel war eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben, was den formellen Anforderungen entsprach. Die zentrale Frage war jedoch, ob der Erblasser tatsächlich seinen letzten Willen ausdrücken wollte oder ob es sich lediglich um einen Entwurf handelte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Kneipenblock als gültiges Testament anzusehen ist. Die eigenhändige Abfassung und die Unterschrift erfüllten die formellen Voraussetzungen. Zudem reichte die Nennung von BB mit Vornamen aus, um die Erbin zu identifizieren. Der Zusammenhang war klar, und Zeugen bestätigten, dass es sich bei „BB“ um die nichteheliche Partnerin des Erblassers handelte
Testierwille und ungewöhnliche Testamente
Der Testierwille des Erblassers wurde durch die Wahl des Schreibmaterials nicht in Frage gestellt. Wesentlich war, dass der Erblasser seinen letzten Willen klar zum Ausdruck brachte und die formellen Anforderungen erfüllt waren. Die Formulierung „BB kriegt alles“ wurde vom Gericht als klare Erbeinsetzung gewertet. Der Fall zeigt, dass der Testierwille auch auf ungewöhnlichen Materialien wie einem Kneipenblock wirksam ausgedrückt werden kann.
Wichtige Hinweise zur Testamentserstellung
Der Fall verdeutlicht, dass Testamente in verschiedenen Formen gültig sein können, solange der Testierwille eindeutig erkennbar ist. Nur etwa ein Viertel der Bundesbürger verfügt über ein Testament. Der Großteil vertraut auf die gesetzliche Erbfolge, was häufig zu unerwünschten Ergebnissen führt. Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft über die Verteilung des Nachlasses sind dabei keine Seltenheit. Daher ist es ratsam, ein Testament möglichst detailliert zu verfassen, um die gewünschte Vermögensnachfolge klar zu regeln.
Ein Testament sollte zudem immer sorgfältig aufbewahrt werden. Hätte man den Zettel nicht hinter der Theke gefunden, hätte BB als nichteheliche Partnerin möglicherweise nichts geerbt. Der Fall des OLG Oldenburg zeigt eindrücklich, wie wichtig es ist, den letzten Willen klar und verständlich festzuhalten und sicherzustellen, dass das Testament auch gefunden wird.
Fazit
Der Fall verdeutlicht, dass Testamente in verschiedenen Formen gültig sein können, solange der Testierwille eindeutig erkennbar ist. Nur etwa ein Viertel der Bundesbürger verfügt über ein Testament. Der Großteil vertraut auf die gesetzliche Erbfolge, was häufig zu unerwünschten Ergebnissen führt. Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft über die Verteilung des Nachlasses sind dabei keine Seltenheit. Daher ist es ratsam, ein Testament möglichst detailliert zu verfassen, um die gewünschte Vermögensnachfolge klar zu regeln.
Ein Testament sollte zudem immer sorgfältig aufbewahrt werden. Hätte man den Zettel nicht hinter der Theke gefunden, hätte BB als nichteheliche Partnerin möglicherweise nichts geerbt. Der Fall des OLG Oldenburg zeigt eindrücklich, wie wichtig es ist, den letzten Willen klar und verständlich festzuhalten und sicherzustellen, dass das Testament auch gefunden wird.
Der ungewöhnliche Fall des OLG Oldenburg zeigt, wie flexibel das deutsche Erbrecht sein kann, wenn es darum geht, den letzten Willen eines Erblassers zu wahren. Es erinnert uns daran, dass die Wahl des Materials weniger wichtig ist als der klare Ausdruck des letzten Willens. Mit der richtigen Planung und Vorsorge kann jeder sicherstellen, dass sein Nachlass gemäß seinen Wünschen geregelt wird. (OLG Oldenburg, Beschl. v. 20.12.2023, 3 W 96/23)
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