Pflichtteilsergänzung bei Immobilien – Wohnrecht und Nießbrauch richtig bewerten

Die Pflichtteilsergänzung spielt eine zentrale Rolle, wenn Immobilien bereits zu Lebzeiten übertragen wurden. Besonders häufig geht es um Schenkungen unter Vorbehalt eines Wohnrechts oder Nießbrauchs. Einen Pflichtteilsergänzungsanspruch haben grundsätzlich Miterben und Pflichtteilsberechtigte.

In diesen Fällen stellt sich die entscheidende Frage:
Wird die Schenkung bei der Pflichtteilsberechnung vollständig berücksichtigt – oder läuft die 10-Jahresfrist überhaupt nicht an?

Wann entsteht ein Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Vermögen verschenkt hat und dadurch der Nachlass reduziert wurde.

Typischer Fall:

👉 Übertragung eines Hauses auf ein Kind
👉 andere Kinder werden enterbt

Dann gilt:

👉 Die Schenkung wird dem Nachlass fiktiv wieder hinzugerechnet

Rechtsgrundlage ist § 2325 BGB.

Schenkung von Immobilien mit Wohnrecht

In der Praxis werden Immobilien häufig nicht vollständig „weggegeben“, sondern unter Vorbehalt:

  • lebenslanges Wohnrecht
  • oder Nießbrauch

Das bedeutet:

👉 Der Erblasser nutzt die Immobilie weiterhin
👉 wirtschaftlich bleibt er wie ein Eigentümer

Und genau das ist entscheidend.

Die 10-Jahresfrist – warum sie oft nicht läuft

Grundsätzlich gilt:

👉 Der Wert der Schenkung wird für dei Ermittlung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs mit jedem vergangenen Jahr um 1/10 weniger berücksichtigt.
(„Abschmelzungsmodell“)

Nach 10 Jahren:

👉 keine Pflichtteilsergänzung mehr

Aber:

Bei Immobilien mit Wohnrecht oder Nießbrauch gilt oft:

👉 Die Frist beginnt gar nicht zu laufen

Warum?

Weil der Erblasser sich wesentliche Rechte vorbehält:

  • Nutzung
  • Erträge
  • Kontrolle

👉 Juristisch spricht man davon, dass die Schenkung bei wirtschaftlicher Betrachtung aus der Sicht des Schenkers tatsächlich nichts verändert hat.

Folge:

👉 Der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung wird bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs voll berücksichtigt – auch nach vielen Jahren

Das ist einer der häufigsten Fehler in der Praxis.

Wohnrecht und Nießbrauch

Wohnrecht

  • Nutzung nur zu eigenen Wohnzwecken
  • keine Vermietung möglich

Nießbrauch

  • umfassendes Nutzungsrecht
  • auch Vermietung und Einnahmen

👉 Der Nießbrauch hat regelmäßig einen deutlich höheren Wert.

Bedeutung für den Pflichtteil

👉 Beide Rechte mindern den Wert der Schenkung

Aber:

👉 Sie verhindern häufig das Anlaufen der 10-Jahresfrist

Beispiel
Ein typischer Fall:
Hauswert: 600.000 €
Übertragung an ein Kind
lebenslanger Nießbrauch vorbehalten
ein weiteres Kind wird enterbt

Ergebnis:
👉 Die Immobilie wird vollständig berücksichtigt
Gesetzlicher Erbteil: 1/2
Pflichtteil: 1/4
👉 Pflichtteilsanspruch: 150.000 €

Sie möchten einen ersten Überblick über die mögliche Höhe Ihres Anspruchs bekommen? Nutzen Sie unseren Pflichtteilsrechner.

Typische Fehler bei der Pflichtteilsergänzung

In der Praxis treten immer wieder dieselben Fehler auf:

  • Annahme, die 10-Jahresfrist sei abgelaufen
  • falsche Bewertung von Wohnrecht oder Nießbrauch
  • fehlende Berücksichtigung von Mieteinnahmen
  • unvollständige Auskunft über den Nachlass

👉 Diese Fehler führen oft zu erheblichen finanziellen Nachteilen.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Wenn Sie als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter von einer Schenkung betroffen sind, sollten Sie frühzeitig prüfen:

  • ob ein Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht
  • wie hoch der Anspruch tatsächlich ist
  • ob die 10-Jahresfrist überhaupt greift

👉 In vielen Fällen besteht ein Anspruch, obwohl Betroffene davon ausgehen, leer auszugehen.

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Fachanwalt für Erbrecht

Mathias Nittel

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