Kann man den Pflichtteil umgehen?
Die klare Antwort lautet: In den meisten Fällen nein.
Das Pflichtteilsrecht schützt nahe Angehörige konsequent. Es gibt jedoch Möglichkeiten, den Pflichtteil zu reduzieren oder seine Auswirkungen zu steuern. Entscheidend ist eine frühzeitige und rechtlich saubere Gestaltung.
Warum sich der Pflichtteil kaum umgehen lässt
Der Pflichtteil ist gesetzlich fest verankert (§ 2303 BGB).
Er soll sicherstellen, dass:
- Kinder
- Ehepartner
- in bestimmten Fällen Eltern
nicht vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden.
👉 Deshalb gilt:
Ein vollständiges „Umgehen“ ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.
Wann ein Pflichtteil tatsächlich entfällt
Ein vollständiger Wegfall des Pflichtteils ist nur in engen Ausnahmefällen möglich:
🔹 Pflichtteilsentziehung
Nur bei schweren Verfehlungen (z. B. Straftaten gegen den Erblasser)
🔹 Pflichtteilsverzicht
Notariell vereinbart – häufig gegen Abfindung
🔹 Pflichtteilsunwürdigkeit
Bei schwerem Fehlverhalten (z. B. Täuschung oder Gewalt)
Details – Wann kein Pflichtteil gezahlt werden muss
Pflichtteil umgehen? – Die entscheidende Unterscheidung
In der Praxis geht es fast nie um „Umgehen“, sondern um:
👉 Reduzieren, steuern und gestalten
Lebzeitige Schenkungen
Eine häufig genutzte Strategie ist die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten.
👉 Hintergrund:
- Schenkungen werden nach 10 Jahren nicht mehr berücksichtigt
- pro Jahr reduziert sich der anzusetzende Wert (Abschmelzung)
👉 ABER:
- Nießbrauch oder Wohnrecht kann die Frist verlängern
- Gestaltung ist komplex
Bei der Gestaltung von Schenkungen ist immer zu berücksichtigen, dass sie regelmäßig Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen können.
Immobilien strategisch übertragen
Gerade bei Immobilien bestehen erhebliche Gestaltungsspielräume, um sie zu übertragen und so Pflichtteilsansprüche zu reduzieren:
- Übertragung mit Nießbrauch oder Wohnrecht
- Teilübertragungen
- Verkauf innerhalb der Familie
👉 Problem:
- Bewertung
- Finanzierung
- Pflichtteilsergänzung
Durch eine vorausschauende Nachlassplanung lassen sich sowohl Pflichtteilsansprüche begrenzen, als auch erbschaftssteuerliche Möglichkeiten ausnutzen.
Weitere Informationen zum Pflichtteil bei Immobilien finden Sie hier.
Pflichtteilsverzicht
Die sicherste Gestaltungsmöglichkeit zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen ist die Vereinbarung eines Pflichtteilsverzichts.
- notarieller Vertrag
- oft gegen Abfindung
👉 Vorteil:
- vollständige Planungssicherheit
👉 Nachteil:
- Zustimmung erforderlich
Gestaltung durch Testament
Auch ohne vollständige Vermeidung kann der Pflichtteil beeinflusst werden:
- Berliner Testament
- Vor- und Nacherbschaft
- Vermächtnisse
👉 Ziele sind dabei:
- Liquiditätssteuerung für überlebende Ehepartner
- Druck auf Pflichtteilsberechtigte
Bewertungsspielräume nutzen
In der Praxis sind entscheidend:
- Immobilienbewertung
- Unternehmensbewertung
- Nachlassstruktur
👉 Die Ausnutzung zulässiger Bewertungsspielräume sorgt oft für kleine Unterschiede mit großen Auswirkungen.
Stundung und Ratenzahlung
Wenn der Pflichtteil nicht sofort zahlbar ist:
- Stundung möglich
- Zahlung in Raten
👉 dies kann besonders relevant bei Immobilien werden.
Achtung: bei Ratenzahlung oder Stundung eingenommene und erlassene Zinsen unterliegen der Steuerpflicht.
Die entscheidende Frage ist nicht:
Mathias Nittel
👉 „Wie kann ich den Pflichtteil umgehen?“
sondern:
👉 „Wie kann ich den Pflichtteil wirtschaftlich sinnvoll gestalten?“
Fachanwalt für Erbrecht
Häufige Fehler
- zu späte Planung
- falsche Schenkungsmodelle
- Nießbrauch oder Wohnrecht falsch eingesetzt
- Pflichtteil unterschätzt
👉 führt regelmäßig zu erheblichen finanziellen Nachteilen
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individuelle Gestaltungsstrategie
- Bewertung Ihrer aktuellen Situation
- konkrete Handlungsempfehlung
In der Regel nein. Nur in wenigen Ausnahmefällen entfällt er vollständig.
Ja, insbesondere durch Schenkungen und rechtzeitige Gestaltung.
Idealer Weise so früh wie möglich.
Nein. Sie können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen.
Nur unter engen Voraussetzungen.