Die Höhe des Pflichtteils ist für viele Betroffene die zentrale Frage nach einer Enterbung.
In der Praxis hängt der Anspruch von mehreren Faktoren ab.
Wer seinen Pflichtteil korrekt berechnen will, muss die gesetzliche Erbfolge, den Nachlasswert und mögliche Schenkungen berücksichtigen.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie hoch Ihr Pflichtteil ist und wie Sie ihn berechnen.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt:
👉 die Hälfte des gesetzlichen Erbteils
Das bedeutet:
- Zuerst wird die gesetzliche Erbquote bestimmt
- Anschließend wird diese halbiert
👉 Der Pflichtteil ist immer ein Geldanspruch, kein Anspruch auf einzelne Nachlassgegenstände.
Schritt 1 – Gesetzliche Erbquote bestimmen
Die Höhe des Pflichtteils hängt davon ab, wie Sie gesetzlich geerbt hätten.
Typische Beispiele:
- Kinder erben neben Ehegatten
- Ehegatten erben neben Kindern
- mehrere Kinder teilen sich den Nachlass
👉 Die konkrete Quote richtet sich nach den familiären Verhältnissen.

Schritt 2 – Nachlasswert ermitteln
Der Pflichtteil berechnet sich aus dem Nettonachlass.
Dazu gehören:
Aktiva:
- Immobilien
- Bankguthaben
- Wertpapiere
- Unternehmensbeteiligungen
Passiva:
- Schulden
- Beerdigungskosten
👉 Entscheidend ist der Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls.
Schritt 3 – Pflichtteil berechnen
Der Pflichtteil berechnet sich nach folgender Formel:
👉 Pflichtteil = gesetzlicher Erbteil ÷ 2 × Nachlasswert
Beispiel 1: Ehegatte und ein Kind
- Nachlass: 500.000 €
- Gesetzlicher Erbteil Kind: 1/2
- Pflichtteil: 1/4
👉 Anspruch: 125.000 €
Wie Sie Ihren Pflichtteil nach der Berechnung tatsächlich durchsetzen, erfahren Sie hier: Pflichtteil durchsetzen
Beispiel 2: Ehegatte und zwei Kinder
- Nachlass: 600.000 €
- Gesetzlicher Erbteil je Kind: 1/4
- Pflichtteil: 1/8
👉 Anspruch: 75.000 € pro Kind
Wie Sie Ihren Pflichtteil nach der Berechnung tatsächlich durchsetzen, erfahren Sie hier: Pflichtteil durchsetzen
Pflichtteil bei Immobilien
Besteht der Nachlass überwiegend aus Immobilien, ergeben sich häufig Probleme:
- Bewertung der Immobilie
- Nutzung durch Erben
- Streit über Verkehrswert
👉 In vielen Fällen ist ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung des Verkehrswerts erforderlich.
Typische Fehler bei der Berechnung
In der Praxis wird der Pflichtteil häufig falsch berechnet.
Typische Fehler:
- Nachlass nicht vollständig erfasst
- Immobilien falsch bewertet
- Schenkungen nicht berücksichtigt
- Schulden falsch angesetzt
👉 Das führt oft zu erheblichen finanziellen Verlusten.
Wie erfahre ich die genaue Höhe meines Pflichtteils?
Die Berechnung setzt vollständige Informationen voraus.
👉 Deshalb haben Sie Anspruch auf:
- Auskunft über den Nachlass
- Nachlassverzeichnis
- ggf. notarielles Nachlassverzeichnis
Pflichtteil berechnen lassen – wann sinnvoll?
Eine anwaltliche Prüfung ist sinnvoll, wenn:
- Immobilien im Nachlass sind
- Schenkungen erfolgt sind
- größere Vermögen betroffen sind
- Zweifel an den Angaben des Erben bestehen
👉 Bereits kleine Abweichungen können große finanzielle Auswirkungen haben.
Wenn der Erbe die Auskunft verweigert oder nicht zahlt, müssen Sie Ihren Pflichtteil einklagen.
Meine Unterstützung bei der Berechnung Ihres Pflichtteils
Als Fachanwalt für Erbrecht unterstütze ich Sie bei:
- Ermittlung des Nachlasswerts
- Prüfung von Schenkungen
- korrekter Berechnung des Pflichtteils
- Durchsetzung Ihres Anspruchs
👉 Ziel ist eine realistische und rechtssichere Berechnung.
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