Wo gehobelt wird fallen Späne – dies gilt auch bei Anwälten.
Um die finanziellen Risiken von Anwaltsfehlern abzufangen, verfügen Anwälte über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Im Bereich der Anwaltshaftung vertrete ich insbesondere Mandanten, deren ursprünglich von anderen Anwälten geführte Verfahren aus dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts durch Fehler des Anwalts verloren wurden. Bei derartigen Anwaltsfehlern kann es sich beispielsweise um
Versäumte Fristen im Prozess,
Versäumter Vortrag im Prozess (z.B. sogenannte „Sammelklagen“, Beschränkung des anspruchsbegründenden Vortrags auf nur einen oder wenige Beratungsfehler)
Keine Inanspruchnahme von weiteren Schadenersatzpflichtigen (z.B. Vorgehen nur gegen Initiator, nicht gegen Anlageberater oder Vorgehen nur gegen den Berater und nicht gegen Gründungsgesellschafter von Fonds)
Fehlerhafte Antragstellung
Verjährung von Schadenersatzansprüchen (z.B. durch Fristversäumung, durch unterlassene Inanspruchnahme weiterer Schadenersatzpflichtiger, durch fehlerhafte Güteanträge, die die Verjährung nicht hemmen).