Anwaltshaftung – Verjährung trotz Güteantrag

Wie geschädigte Mandanten sich wehren können

21.07.2015

In tausenden von Fällen haben Rechtsanwälte beispielsweise zum
Jahresende 2011 Güteanträge bei staatlich anerkannten Gütestellen
eingereicht, um die mit Ablauf des 31.12.2011 drohende Verjährung von
Ansprüchen Ihrer Mandanten zu hemmen. Sie wollten dabei die nach § 204
Abs. 1 Nr. 4 BGB bestehende Möglichkeit nutzen, auf einem einfacheren
Weg als durch die Einreichung einer aufwändig zu erstellenden
Klageschrift die Ansprüche der Mandanten zu sichern. Oftmals wurden
dabei von den Kanzleien Antragsmuster verwendet oder den Mandanten zur
Verfügung gestellt, damit diese den Antrag selbst stellen können.

Inhaltliche Anforderungen an Güteanträge

Darüber welche Angaben ein Güteantrag enthalten muss, damit die gewünschte
Hemmung der Verjährung auch sicher eintritt, haben sich viele Anwälte
damals keine größeren Gedanken gemacht. Allerdings wurde auch vor 2011
bereits in verschiedenen Urteilen und in der einschlägigen juristischen
Kommentarliteratur eine „hinreichend genaue Bezeichnung“ des Anspruchs
in Güteanträgen gefordert.

In Unkenntnis dieser Anforderungen haben zahlreiche Anwälte und Kanzleien Musteranträge erstellt und verwendet, in die als individuelle Angaben lediglich die Namen der
Mandanten sowie die Bezeichnung der Fondsgesellschaft eingetragen
wurden. In anderen Fällen, beispielsweise bei Rentenmodellen, in deren
Zusammenhang Versicherungsverträge mit Clerical Medical abgeschlossen
wurden (SKR, Euro-Plan, Lex-Rente), haben Anwälte neben dem Namen des
Mandanten nur die Policen-Nummer vermerkt.

Mit seinen Entscheidungen vom 18. Juni 2015 (Az.: III ZR 189/14, III ZR 191/14, III
ZR198/14 und 227/14) hat der BGH konkret formuliert, welche
Anforderungen an die Individualisierung von Güteanträgen zu stellen
sind. Danach müssen Güteanträge in Anlageberatungsfällen folgende
(Mindest-) Angaben enthalten:

  • die konkrete Kapitalanlage,
  • die Zeichnungssumme,
  • wann die Beratung erfolgte (ungefährer Beratungszeitraum),
  • grobe Schilderung der konkreten Beratung,
  • das
    angestrebte Verfahrensziel (zumindest so umschrieben, dass ein
    Rückschluss auf Art und Umfang der verfolgten Forderung möglich ist).

Anspruchsverlust durch Verjährung

Seit diesen Urteilen des Bundesgerichtshofs haben bereits erste Land- und
Oberlandesgerichte Klagen geschädigter Anleger wegen ungenügend
individualisierter Güteanträge und infolgedessen eingetretener
Verjährung der Schadenersatzansprüche abgewiesen. Da die Fälle
fehlerhafter Güteanträge in die Tausende gehen, ist in allernächster
Zukunft eine große Zahl von Urteilen zu erwarten, in denen Anlegerklagen
wegen der Verjährung ihrer Ansprüche verloren gehen werden.

Pflichten des Anwalts im Hinblick auf die Verjährung von Ansprüchen seines Mandanten

Im Rahmen eines erteilten Mandats ist der Anwalt verpflichtet, zu prüfen,
ob und wann für Ansprüche seiner Mandanten die Verjährung droht. Er muss
seinem Mandanten darüber hinaus rechtzeitig geeignete Schritte
empfehlen, um den Eintritt der Verjährung zu hemmen und einen
entsprechenden Auftrag dann auch rechtzeitig und in einer zur Erreichung
des Ziels geeigneten Weise umsetzen. Verstößt der Anwalt gegen diese
Verpflichtungen, beispielsweise indem er einen nicht ausreichend
individualisierten Güteantrag stellt, und verjähren infolgedessen
Ansprüche seines Mandanten, ist er für den entstandenen Schaden unter
dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung zum Schadenersatz verpflichtet.

Weitere Voraussetzung eines Schadenersatzanspruchs gegen den Anwalt ist aber,
dass der Prozess gewonnen worden wäre, wenn der Güteantrag richtig
gestellt worden wäre.

Betroffene Anleger, die mit derart fehlerhaften Mustergüteanträgen die Verjährung nicht wirksam gehemmt haben und die deshalb ihre Schadenersatzklagen verloren haben, können
daher unter Umständen von ihren Anwälten, die die Güteanträge gestellt
oder Ihnen die Muster zur Verfügung gestellt haben, Schadenersatz unter
dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung verlangen.

Wir stehen Ihnen gerne zu einem unverbindlichen Gespräch (auch telefonisch) zur Verfügung.

Artikellink: http://anwaltshaftung.de/2015/07/anwaltshaftung-verjaehrung-trotz-gueteantrag/

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner