N1 European  Filmproduktions GmbH & Co.KG: Gerichte verurteilen Banken zu Schadenersatz wegen unterlassener Aufklärung über Kickbacks

 

Verjährung droht 

Rund 4.000 Anleger investierten in den Jahren 2001 bis 2003 mehr als 100 Mio. € in die N1 European Film Produktions-GmbH & Co. KG. Der Fonds war in einem Joint Venture der Genossenschaftszentralbanken DZ Bank und WGZ sowie der Citibank aufgelegt und überwiegend durch die Volks- und Raiffeisenbanken vertrieben worden. Die investierten Gelder sind für die Anleger voraussichtlich weitestgehend verloren.

Zahlreiche rechtskräftige Gerichtsentscheidungen machen den geschädigten Anlegern jetzt Hoffnung, Schadenersatz zu erlangen. „In den bislang zu Gunsten der Anleger entschiedenen Fällen war ausschlaggebend, dass die Banken, die ihren Kunden im Rahmen von Beratungsgesprächen die Beteiligung schmackhaft gemacht haben, nicht darüber aufgeklärt haben, dass sie für den Vertrieb der Anteile Provisionen erhalten“, sagt Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der betroffene Fondsanleger vertritt. Über derartige Rückvergütungen (Kickbacks) müssen Banken jedoch aufklären, damit der Kunde erkennen könne, ob und in welchem Maße die Beratungsempfehlung durch das eigene Interesse der Bank, möglichst hohe Provisionsumsätze zu erzielen, beeinflusst sei. Geschieht dies nicht, sind die Banken den Anlegern zum Schadenersatz verpflichtet.

Verjährung der Schadenersatzansprüche droht

Doch nicht nur über die Provisionsinteressen wurde nicht aufgeklärt. Auch Risiken der Fondsbeteiligung wurden vielfach verschwiegen: „In zahlreichen Fällen wurde die Filmfondsbeteiligung als risikolose, sichere Geldanlage empfohlen“, weiß Anwalt Nittel von seinen Mandanten. Das völlige Scheiterns des Fondskonzepts zeigt, dass dies eine falsche Versprechung war. Da der Fonds bereits im Jahre 2007 aufgelöst wurde, drohen Schadenersatzansprüche, die sich auf die falsche Information über die angebliche Sicherheit der Geldanlage stützen, zum Jahresende 2010 zu verjähren. Für Anleger N1 European Film Produktions-GmbH & Co. KG ist es daher allerhöchste Zeit, zur Sicherung der Schadenersatzansprüche vor der drohenden Verjährung Klage zu erheben.

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