N1 Filmfonds: Schadenersatz für Anleger. Volksbank nimmt Berufung vor dem OLG Köln zurück

Ein Anleger, der sich mit 75.000 € am N1 Filmfonds beteiligt hat, erhält Schadenersatz von der Volksbank Bonn Rhein-Sieg. Die Bank muss nun die Fondsanteile zurücknehmen und 108.000 Euro einschließlich entgangener Eigenkapitalverzinsung an den Anleger zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bonn vom 26. Februar 2008 – 3 O 261/07 – wurde durch Berufungsrücknahme rechtskräftig.

 

Rund 104 Millionen € Anlegergelder wurden in den Jahren 2001 – 2003 überwiegend von Volks- und Raiffeisenbanken für den N1 Filmfonds eingesammelt, einem Joint Venture von DZ Bank, WGZ und Citibank aufgelegt. Das Landgericht hatte in seinem Urteil festgestellt, dass die Hinweise auf das Totalverlustrisiko im Anlageprospekt und die Anlageberatung der Bank unzureichend waren. Das OLG Köln kündigte in der mündlichen Verhandlung an, die Berufung der Volksbank zurückweisen zu wollen. Die Bank hafte schon wegen fehlender Aufklärung über die Höhe ihrer Provisionen auf Schadenersatz, so das OLG. Die Bank nahm daraufhin die Berufung zurück.

Anleger des N1 Filmfonds, die von ihrer Bank ebenfalls nicht über die Provisionen aufgeklärt wurden, die die sie beratende Bank erhalten hat, haben beste Aussichten auf Schadenersatz.

 

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