FHH-Fonds Nr. 32 MS Rubina Schulte – MS Valerie Schulte: Totalverlust für Anleger

Es kam nicht wirklich überraschend. Nachdem am 29. Januar das
vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS „Rubina Schulte“
Shipping GmbH & Co. KG eröffnet wurde, traf es nur einen Tag später
das zweite Schiff des FHH-Fonds Nr. 32; über das Vermögen der MS
„Valerie Schulte“ Shipping GmbH & Co. KG wurde am 30. Januar 2014
das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Für die Anleger, die in den
Jahren 2005 – 2007 mehr als 33,5 Mio. € in den Fonds des Hamburger
Emissionshauses Fondshaus Hamburg und damit in die beiden baugleichen 2.824 TEU Vollcontainerschiffe investiert haben, bedeutet dies den Totalverlust.

Darüber
hinaus ist zu erwarten, dass der Insolvenzverwalter die Ausschüttungen
von bislang insgesamt 20% des investierten Kommanditkapitals
zurückfordern wird, sofern es noch nicht an die Gesellschaft
zurückbezahlt und damit tatsächlich das Kapitalkonto wieder ausgeglichen
wurde.

Für die Anleger des FHH Fonds Nr. 32 bleiben nur noch zwei
Alternativen: Den Verlust des investierten Kapitals akzeptieren oder
die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen.
Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.


Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass sie über die
Risiken des Schiffsfonds im Vorfeld der Beteiligung nur unzureichend
informiert wurden.

  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet
  • Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten
  • Hohe Weichkosten von 26,3% des von den Anlegern investierten Kommanditkapitals verschwiegen
  • Kein Hinweis auf Höhe der Vertriebsaufwendungen
  • Risiko des Widerauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen


Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die
im Vertrieb des FHH-Fonds Nr. 32 MS „Rubinia Schulte“ und MS „Valerie
Schulte“ beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang
gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen
Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir
haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von
Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen
zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Berater wegen
der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen
Beratungsverträgen. Die Gründungsgesellschafter des Fonds haften
ebenfalls auf Schadenersatz, da sie sich die Beratungsfehler der
Anlageberater zurechnen lassen müssen und für etwaige Prospektfehler
haften.


Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am FHH-Fonds Nr. 32?

Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!


Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/fhh-fonds-32-ms-rubina-schulte-und-ms-valerie-schulte.html

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