IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG The Gherkin Schadenersatz für Anleger wegen Falschberatung

24.11.2014 – Mehr als 9.000 Anleger des Fonds IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co. KG – „The Gherkin“haben ihr in den Fonds investiertes Vermögen verloren. Mit rund 194 Mio. €  haben sie sich an einem der Wahrzeichen Londons, dem 180 Meter hohen Büroturm der Swiss Re,  „The Gherkin“ beteiligt. Doch schon kurz nach der Schließung des Fonds im Jahr 2008 begann das Fondskonzept zu wackeln. Inzwischen wurde das Fondsobjekt auf Betreiben der finanzierenden Banken veräußert. Für die Anleger des Fonds dürfte der wirtschaftliche Totalverlust eingetreten sein.

 

Schadenersatz für Anleger des IVG Euroselect Vierzehn wegen Falschberatung

 

Vor diesem Hintergrund haben wir für von uns vertretene Anleger mögliche Schadenersatzansprüche gegen die Banken geplrüft, in zwhalreichen Verfahren geltend gemacht und zum Teil bereits erfolgreich durchgesetzt. Dabei ist es uns in einem Verfahren vor dem LG Frankfurt/Main gelungen, auch neue Wege zu beschreiten und damit die Erfolgsaussichten für Anleger des IVG Euroselect 14 zu erhöhen.

Bei der Prüfung der Beratungen unserer Mandanten durch die  Deutschen Bank und die Commerzbank (Dresdner Bank) haben wir zahlreiche Beratungsfehler festgestellt.

 

  • Keine Eignung als Altersvorsorge: Vielen Anlegern wurde die Beteiligung an dem Fonds IVG Euroselect Vierzehn – “The Gherkin” als Altersvorsorge empfohlen. Aufgrund der enormen Risiken derartiger Beteiligungen, die bis hin zum Totalverlust der Einlage gehen können, ist eine solche unternehmerische Beteiligung als Altersvorsorge völlig ungeeignet, wie zwischenzeitlich verschiedene Gerichte festgestellt haben.

 

  • Keine Aufklärung über Währungsrisiken: Keinem der von uns vertretenen Anleger wurde erklärt, dass der Fonds ein Darlehen in Schweizer Franken aufnimmt und damit ein Währungsrisiko besteht. Dieses kann zur Folge haben, dass sowohl die Darlehenssumme, als auch die Zinsraten, umgerechnet in GBP ansteigen. Da die Mietzahlungen in GBP erfolgen, kann sich dies negativ auf die Liquidität des Fonds und damit auf die Gewinne und Gewinnausschüttungen auswirken.

 

  • Loan-to-value-Klausel: Völlig überrascht waren die von uns vertretenen Anleger von der Mitteilung der Fondsgesellschaft, dass mit den finanzierenden Banken eine loan-to-value-Klausel vereinbart wurde, die eine regelmäßige Wertermittlung des Gebäudes und gewisse Beleihungswertgrenzenvorsieht, bei deren Unterschreiten die Banken zusätzliche Sicherheiten und höhere Zinsen verlangen können. Mit ihnen wurde nicht erörtert, welche Faktoren zu einer solchen Unterschreitung der Beleihungsgrenze führen können. Wechselkursschwankungen und Schwankungen des Preises für Gewerbeimmobilien wurden ihnen gegenüber von den Beratern nicht thematisiert. Möchten Sie wissen was es mit der loan-to-value-Klausel auf sich hat, lesen Sie hier.

 

  • Starke Preisschwankungen auf dem Lononer Immobilienmarkt: Dementsprechend blieb auch unerwähnt, dass die Preise für Gewerbeimmobilien in London grundsätzlich starken Schwankungen unterliegen und bereits im Jahr 2007 stark rückläufig waren. Überhaupt wurde auf die Möglichkeit des Wertverlustes der Immobilie durch Marktschwankungen nicht hingewiesen. Vielmehr wurde die Immobilien vielfach als sichere und wertbeständige Sachwertanlage beschrieben. 

 

  • Banken wiesen nicht auf Provisionen hin: Außerdem unterblieb in zahlreichen Fällen ein Hinweis darauf, dass die beratende Bank, wie beispielsweise die Deutsche Bank oder die Commerzbank ein ganz erhebliches Eigeninteresse daran hatte, am Vertrieb der Fondsanteile an die Anleger Provisionen zu verdienen. Keiner der von uns vertretenen Anleger wurde darüber informiert, dass und in welcher Höhe die ihn beratende Bank Provisionen erhält. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wäre die Bank hierzu verpflichtet gewesen und muss, allein schon wenn sie diese Pflichten verletzt, ihrem Kunden Schadenersatz zahlen.

 

  • Kein Hinweis auf das Risiko der fehlenden Unabhängigkeit der Treuhänderin: Die von den Anlegern einzuschaltende Treuhandgesellschaft, die Wert-Konzept Immobilienfonds Verwaltungsgesellschaft mbH gehörte zum Konzern des Emissionshauses IVG AG. Aus diesem Grund bestand das Risiko, dass sie die Interessen der Anleger nicht unabhängig wahrnehmen konnte. Darüber hätten die Anleger von den sie beratenden Banken aufgeklärt werden müssen, wie das LG Frankfurt in einem von uns geführten Verfahren rechtskräftig festgestellt hat.

 

Angesichts der Häufung von Beratungsfehlern sehen wir für die Anleger des Fonds gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die sie beratenden Banken durchzusetzen. Erste Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger des Fonds IVG Euroselect Vierzehn – “The Gherkin” sind bereits ergangen.

 

Wollen Sie wissen, ob Ihnen als Anleger des Fonds IVG Euroselect Vierzehn – “The Gherkin” Schadenersatzansprüche zustehen? Wir stehen Ihnen gerne für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung Ihrer Situation zur Verfügung. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner