Kanzlei Nittel setzt Schadenersatz für Fondsanleger des IVG Euroselect Vierzehn durch

24.11.2014 – Rund 9.000 Anleger haben sich an dem Krisenfonds IVG Euroselect 14 beteiligt und zu diesem Zweck mit einer Treuhänderin einen Vertrag geschlossen. Da diese Treuhandgesellschaft, die Wert-Konzept Immobilienfonds Verwaltungsgesellschaft mbH (heute PFM GmbH) zum Konzern des Emissionshauses IVG gehörte, bestand das Risiko, dass sie die Anlegerinteressen nicht unabhängig wahrnehmen konnte. Darüber hätte die seinerzeitige Dresdner Bank AG ihre Kunden bei der Beratung aufklären müssen  entschied jetzt das Landgericht Frankfurt (Urteil vom 17.10.2014 – 2-21 O 339/13 – rechtskräftig). Die klagenden Anleger, die von Nittel | Fachanwälte vertreten wurden, erhalten aufgrund des rechtskräftigen Urteils jetzt von der Commerzbank AG mehr als 50.000 € Schadenersatz.

 

Die Entscheidung hat Signalwirkung über den entschiedenen Fall und den betroffenen Fonds hinaus. Denn nicht nur beim IVG Euroselect 14, sondern auch bei zahllosen anderen Fonds mussten sich die Anleger über Treuhandgesellschaften wie TVP Treuhand und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds GmbH, EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH, DS-Fonds-Treuhand GmbH, FHT Fondshaus Treuhand GmbH, Hanse Capital Finanzservice GmbH oder Tertia Beteiligungstreuhand GmbH, um nur einige zu nennen, an den Fonds beteiligen, die zur Unternehmensgruppe des jeweiligen Emissionshauses gehörten. Der Bundesgerichtshof, auf den sich das Landgericht Frankfurt in seinem Urteil bezog, hat bereits vor mehr als 25 Jahren entschieden, dass diese Konstellation für Anleger besondere Risiken birgt, über die im Beratungsgespräch gesondert aufzuklären ist. Den Anwälten der Kanzlei Nittel ist kein Fall bekannt, in dem auf diesen Interessenkonflikt der Treuhänderin und die daraus für die unabhängige Interessenwahrnehmung resultierenden Risiken hingewiesen worden wäre.

 

Die Immobilie des Fonds IVG Euroselect 14 „The Gherkin“ in London wurde auf Betreiben der finanzierenden Banken gerade zwangsweise verkauft. Anleger müssen mit dem Totalverlust ihres investierten Kapitals rechnen. Das Urteil verbessert die Chancen, gegenüber den im Vertrieb des Fonds tätigen Banken eine wirtschaftliche Rückabwicklung des Fonds erfolgreich durchzusetzen.

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