Vorteile eines Widerspruchs gegenüber einer Kündigung des Versicherungsvertrages

Bei einer
Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages wird von der
Versicherung ein Rückkaufswert ermittelt. Dieser liegt bei den
meisten Versicherungen erheblich unter der Summe einbezahlter
Prämien, denn es werden beispielsweise Vertriebs- und
Verwaltungskosten sowie der wirtschaftliche Wert von beanspruchtem
Versicherungsschutz (z.B. Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz)
abgezogen. Etwaige erwirtschaftete Gewinne sind hinzuzusetzen.

 

Erklärt der
Versicherungsnehmer hingegen den Widerspruch, weil er über sein
diesbezügliches Recht nicht oder unzureichend belehrt wurde, ist von
den einbezahlten Prämien lediglich der wirtschaftliche Wert des
beanspruchten Versicherungsschutzes in Abzug zu bringen. Darüber
hinaus sollte er eine Verzinsung auf seine einbezahlten
Versicherungsprämien erhalten.

 

Höherer
Rückzahlungsbetrag bei Widerspruch

 

Da dem
Versicherungsnehmer bei der Erklärung des Widerspruchs
Vertriebskosten und Verwaltungskosten nicht abgezogen werden dürfen,
ist der an ihn zur Auszahlung gelangende Betrag zwangsläufig höher,
als bei einer Kündigung.

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