portfolio-international.de: Gericht attestiert Clerical Medical Aufklärungsfehler

Auszug des Artikels vom 26.03.2012

 

Laut einem Urteil des Landgerichts Schwerin muss ein Anleger ein
Darlehen, mit dem eine Lebensversicherung der britischen Clerical
Medical Investment (CMI) finanziert wurde, nicht an die Apotheker- und
Ärztebank zurückzahlen. Die Richter werfen dem Versicherer
Aufklärungsfehler bei der Vertragsanbahnung vor.

 

portfolio-international.de

 

Schwerin – Weil der britische Lebensversicherer Clerical Medical Investment
(CMI) bei den Verkaufsgesprächen nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hat, ist ein
Anleger von seiner Verpflichtung zur Darlehensrückzahlung an die Apotheker- und
Ärztebank freigestellt worden. Das hat des Landgericht Schwerin in einem nun
veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 1 O 59/10).

 

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