Auszug des Artikels vom 22.10.2012
Der Beweissituation kommt bei Schadensersatzklagen wegen Falschberatung eine zentrale Bedeutung zu. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs macht es Finanzdienstleistern nicht leicht.
„Grundsätzlich ist in Beweissachen alles ganz einfach“, erklärt Rechtsanwalt Mathias Nittel: „Derjenige, der Schadensersatzansprüche geltend macht, muss die Tatsachen beweisen, die seinen Anspruch begründen.“ Bei vielen Anlegern, die ihre misslungenen Investments wieder wettmachen wollen, ist dies oft die Falschberatung durch Finanzdienstleister.
> Link zum Artikel bei portfolio-international.de