[ONLINE] noz.de: Osnabrück – 40.000 Euro Schadenersatz für Bankkundin

 

Auszug des Artikels vom 23.05.2014

Eine Kundin der Osnabrücker Filiale der Deutschen Apotheker- und Ärztebank ist falsch über einen Schiffsfonds beraten worden und hat Anspruch auf 40.000 Euro Schadenersatz.

noz.de

 

Unser Rechtsanwalt, der das Klageverfahren vor dem Landgericht Osnabrück geführt hat, verwies auf ähnliche Vorgänge in der Vergangenheit. Er verwies in einer Pressemitteilung auf zahlreiche andere gegen die ApoBank geführte Verfahren und teilte mit, „dass zumindest bis ins Jahr 2006 hinein bei der Beratung über geschlossene Beteiligungen wie Schiffs-, Immobilien- oder Lebensversicherungsfonds über Provisionen nicht gesprochen wurde“.

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