Auszug des Artikels vom 11.02.13
Landgericht verurteilt Cortal Consors zur Auskunft über Provisionen
Auf Empfehlung von Cortal Consors zeichnete ein Kunde je eine Beteiligung an dem Schiffsfonds OwnerShip Tonnage VI und dem Schiffsfonds OwnerShip Feeder Quintett. Als er später erfuhr, dass Banken regelmäßig für die Vermittlung von Schiffsfondsbeteiligungen Provisionen erhalten, wollte er von seiner Bank wissen, ob und in welcher Höhe diese Zahlungen erhalten hatte. Vergeblich: Cortal Consors weigerte sich, die begehrte Auskunft zu erteilen. Jetzt wurde die Bank vom Landgericht Nürnberg-Fürth zur Auskunft verurteilt (Urteil vom 1. Februar 2013 – 9 O 10213/11 – nicht rechtskräftig).