Kostenfallen rechtfertigen Kündigung – Kölner Stadt-Anzeiger

Auszug des Artikels vom 25.02.09

 

Kostenfallen rechtfertigen Kündigung

 

ksta.de

 

„Verborgene Provisionen“ oder „verdeckte
Rückvergütungen“ kosten Bauspar- oder Aktien-Kunden viel Geld – ohne
dass sie etwas davon mitbekommen. Nun stärken Gerichte die Rechte der
Sparer und machen den Weg zum Ausstieg aus den Verträgen frei.

 

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