[ONLINE] graumarktinfo.de: Gründungsgesellschafter haften mit

Auszug des Artikels vom 22.08.12

 

Gründungsgesellschafter haften mit

 

graumarktinfo.de

 

Bislang ging der BGH nur davon aus, dass sie für die Richtigkeit des
Fondsprospekts einstehen müssen. Sie müssen Sorge tragen, dass dem
interessierten Fondsanleger mit dem Prospekt ein zutreffendes Bild über
das Beteiligungsobjekt vermittelt wird. Alle Umstände, die für eine
Anlageentscheidung wesentlich sind oder sein können, müssen zutreffend,
verständlich und vollständig sein. Enthielt der Prospekt Mängel in
dieser Hinsicht, waren die Gründungsgesellschafter daher dem Anleger zum
Schadenersatz verpflichtet.

 

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