Auszug des Artikels vom 05.09.12
Britische Policen – Ansprüche bei Clerical Medical
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall Clerical Medical (CMI) eröffnet nach Ansicht des Anlegeranwalts Mathias Nittelauch ehemaligen Kunden Ansprüche. Der BGH hatte am 11. Juli mögliche Schadensersatzansprüche für CMI-Kunden festgestellt, die „Wealthmaster Noble“-Lebensversicherungspolicen auf Kredit abgeschlossen hatten (Heft 30/12). „Grundlage ist eine fehlerhafte Berechnung des Auszahlungsbetrags“, argumentiert er.
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