LG Frankfurt: Zertifikat darf bei Wunsch nach sicherer Anlage nicht empfohlen werden

 

Auszug des Artikels vom 03.03.2011

LG Frankfurt:
Zertifikat darf bei Wunsch nach sicherer Anlage nicht empfohlen werden

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Das Landgericht Frankfurt verurteilte kürzlich eine Bank zu Schadenersatz, die einer 70 jährigen Kundin, die ihr Geld sicher anlegen wollte, Zertifikate verkauft hat (Urteil vom 12.01.2011 – 2-21 O 35/10).
Wünscht der Kunde eine sichere Anlage, sei dies so zu verstehen, dass jedenfalls das eingezahlte Kapital erhalten bleiben solle, urteilte das Landgericht. Mit einem solchen Anlageziel sei die Empfehlung eines Zertifikats nicht zu vereinbaren, das nicht durch einen Einlagensicherungsfonds abgesichert sei. Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erklärt dazu: „In einem solchen Fall entspricht die empfohlene Geldanlage nicht dem Anlageziel des Kunden und darf ihm daher von vornherein nicht als für ihn geeignet angeboten werden.“ […]

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