Auszug des Artikels vom 09.07.2010
Bundesgerichtshof:
Durchbruch für geprellte Anleger
Mit einer Grundsatzentscheidung hat der BGH geschädigten Anlegern den Rücken gestärkt. Banken müssen jetzt auch für Investmentflops aus den 90er-Jahren geradestehen.
Unscheinbar kommt die Nachricht vom Bundesgerichtshof daher, ohne lautes Tamtam, für Anwälte wie Banken unerwartet, aus dem Off. Ihr Inhalt gleicht einem Paukenschlag. „Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen bereits ab dem Jahr 1990 schuldhaft verletzt“, schreiben die Bundesrichter nüchtern über ihre Pressemitteilung und eröffnen damit Zehntausenden Geschädigten einen Ausweg aus ihrer Investmentmisere – selbst wenn sie lange zurück liegt. […]