Schlechte Beratung bei offenen Immofonds: Geld zurück

Auszug des Artikels vom 01.12.2010

 

Schlechte Beratung bei offenen Immofonds: Geld zurück

 

aerztezeitung.de

Offene Immobilienfonds bergen Tücken. So darf die Rücknahme der Anteile ausgesetzt werden. Aber: Bei unzureichender Bankberatung gibt es Schadenersatz.

 

Laut Gesetz ist es den Fondsgesellschaften ausdrücklich erlaubt, die Rücknahme von Anteilen vorübergehend auszusetzen. Wenn auch das nichts mehr hilft, kann der Fonds sogar liquidiert werden. […]

 

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