Schadenersatz für Kunden der Santander Vermögensverwaltung

Anleger der ehemaligen Vermögensverwaltung der SEB, die von der Santander Bank übernommen wurde, erheben schwere Vorwürfe gegen die Vermögensverwalterin. Hintergrund ist die Aussetzung der Rücknahme von Anteilen am Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (WKN: SEB1AM) zum 5. Januar 2012. Vielen Anlegern war dieser Fonds im Jahr 2008 im Rahmen der mit der SEB bestehenden Vermögensverwaltung für den sicher zu verwaltenden Teil ihrs Vermögens empfohlen worden. Die SEB hatte damals ihren Kunden zur Umwandlung der individuellen Vermögensverwaltung in Vermögensverwaltungsfonds geraten, um Abgeltungssteuer zu sparen. An der Vermögensverwaltung selbst sollte sich dadurch nichts ändern.

Die Krise der offenen Immobilienfonds hat in den letzten Jahren zu einer deutlichen Erhöhung der Risiken des Fonds geführt

 

Der Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (vormals SEB Kapitalprotekt, WKN: SEB1AA) wurde 2007 aufgelegt und wird von der SEB Investment GmbH verwaltet. Der Fonds hat derzeit ein Volumen von ca. 224 Millionen Euro Anlagevermögen, die schwerpunktmäßig wiederum in Anteilen an offenen Immobilienfonds investiert sind. Der Fonds hält mit 19% der Anlagesumme Anteile an dem in Abwicklung befindlichen offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest P (ISIN: DE0009802306) und mit über 10% Anteile an dem ebenfalls seit Mai 2010 erneut von der Anteilsrücknahme ausgesetzten KanAm grundinvest Fonds (ISIN: DE0006791809). Weiter ist er mit über 12% bereits in Liquidation befindlichen in den AXA Immoselect (ISIN: DE0009846451 WKN: 984645) und mit weiteren 15% in den ebenfalls ausgesetzten CS EUROREAL (ISIN: DE0009805002 WKN: 980500) investiert. Die Anlagen des Fonds besteht damit zu ca. 56% in Wertpapieren, die seit Oktober 2008 erhebliche Schwierigkeiten hatten (Angaben gemäß Halbjahresbericht vom 30. Juni 2011 / Verwaltungsgesellschaft per 27. Januar 2012). 

 

Schadenersatzansprüche gegen die Santander Bank als Vermögensverwalter

 

Obwohl die Ende 2008 begonnene Krise der offenen Immobilienfonds bei zahlreichen Fonds zur Aussetzung der Anteilsrücknahme geführt hatte und ab Herbst 2010  die ersten Fonds begannen, sich zu liquidieren, reagierte die Santander Vermögensverwaltung  nicht. Durch die Aussetzung der Anteilsrücknahme bei den Zielinvestments ist das Ausfallrisiko für den für sicherheitsorientierte Anleger konzipierten Fonds gestiegen. Spätestens mit dem Beginn der Liquidation von Zielinvestments sind Verlustrisiken entstanden. Verlustrisiken sind aber mit einer sicherheitsorientierten Anlage nicht vereinbar.

 

Auf die Risikoerhöhung wurde nicht reagiert

 

Dementsprechend hätte im Rahmen der Vermögensverwaltung für die Santander Bank die Verpflichtung bestanden, aus dem Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P auszusteigen. Doch die Gelder der auf Sicherheit bedachten Anleger blieben in einem Wertpapier investiert, das von Quartal zu Quartal riskanter wurde. Zumindest hätte die Bank ihre sicherheitsorientierten Kunden auf die bei den offenen Immobilienfonds entstandene Problematik und die daraus für ihre Anlage resultierenden Risiken und die Unvereinbarkeit mit der auf Sicherheit ausgerichteten Anlagestrategie hinweisen müssen. Doch dies ist nicht geschehen.

 

Diese Versäumnisse begründen nach unserer Einschätzung Schadenersatzansprüche gegen die Santander Bank. Entsprechende Klagen sind derzeit für unsere Mandanten in Vorbereitung.

Gerne stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung über Ihre möglichen Ansprüche zur Verfügung.

 

 

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