Morgan Stanley P2 Value – Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung

+++  Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds +++

 

+++ Landgericht Frankfurt spricht Anleger Schadenersatz zu: Bank klärte über Risiko der Aussetzung der Rücknahme nicht auf +++

 

Zahlreiche Anleger des gescheiterten offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value haben uns beauftragt, für Sie Schadenersatzansprüche gegen die sie beratenden Banken, Sparkasen und Anlageberater geltend zu machen.

 

Während das Fondsmanagement die Abwicklung des Fonds betreibt, machen wir Schadenersatzansprüche für unsere Mandanten geltend. Die Gründe für Schadenersatz sind vielfältig. Sie reichen von fehlender Eignung des Fonds für die Mandanten über fehlerhafte Information über das Produkt selbst bis hin zur unterbliebenen Aufklärung über das Eigeninteresse der Bank, durch den Verkauf der Fondsanteile Provisionseinnahmen zu erzielen, so genannte kickback Zahlungen.

 

Unser Ziel ist es, für unsere Mandanten wenn möglich eine schnelle und kostengünstige Lösung auf dem Vergleichsweg herbeizuführen. Dabei konnten wir bereits erste Vergleiche schließen. Erst wenn dies sich nicht als möglich erweist, müssen wir die Gerichte zur Hilfe nehmen und zur Klage raten.

 

Schadenersatzansprüche verjähren exakt drei Jahre nach Kauf

Bei vielen Anlegern ist Eile geboten, den Schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger Falschberatung gegen Banken im Zusammenhang mit offenen Immobilienfonds verjähren regelmäßig innerhalb von 3 Jahren nach Abschluß des Anlagegeschäfts. Da diese Verjährung taggenau und nicht erst zum Jahresende eintritt, ist in vielen Fällen schnelles Handeln erforderlich.

 

 

Fragen auch Sie sich, ob Sie richtig beraten wurden?

Drei Punkte in denen wir regelmäßig eine Falschberatung festgestellt haben:

 

• Offener Immobilienfonds als sichere Anlage
Offene Immobilienfonds standen in dem Ruf, sichere Anlagen zu sein, die nur eine geringe Kursschwankungsbreite (Volatilität) aufweisen. Sie wurden daher auch Anlegern empfohlen, die keine oder nur geringe Wertschwankungen eingehen wollten. Dementsprechend richtete sich der Prospekt zm Morgan Stanley P2 Value auch an Anleger, die mit Kapitalanlagen in Immobilienwerten nicht vertraut waren und die ein komfortables Sparprodukt in Grundstückswerte nutzen wollten. Erfahrungen mit Immobilienanlagen seien nicht erforderlich. Von leichten vorübergehenden Verlusten ist die Rede. Dass diese Risikoeinschätzung falsch war, zeigt die von mehrfachen Abwertungen gezeichnete Entwicklung der letzten 2 Jahre. Insofern ist davon auszugehen, dass der Morgan Stanley P2 Value für sicherheitsorientierte Anleger eben gerade nicht geeignet war. Eine Beratung, die auf die Sicherheit der Anlage abgestellt hat, war daher fehlerhaft.

• Aussetzung der Anteilsrücknahme
Gerade für Anleger, die ihr Kapital oder Teile davon dringend benötigen, beispielsweise weil sie damit ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise bestreiten müssen, war die seit 30. Oktober 2008 bestehende Aussetzung der Anteilsrücknahme teilweise existenzbedrohend. Für solche Anleger ist dieses Produkt nicht geeignet. Außerdem hätte auf das Risiko, für längere Zeit nicht an sein Geld zu kommen, im Rahmen der Anlageberatung hingewiesen werden müssen.

• Banken, Sparkassen und Berater haben Provisionszahlungen erhalten
Dem Fondsprospekt ist zu entnehmen, dass mit dem Agio Vertriebskosten abgedeckt wurden und dass aus der Verwaltungsvergütung des Fondsmanagements Rückvergütungen an die Vertriebsstellen – die Berater der Anleger – erfolgen. All dies sind Zahlungen, über die die Berater oder beratenden Banken und Sparkassen die Anleger im Rahmen der Beratung aufklären mußten.

Worauf richtet sich der Schadenersatzanspruch
Anleger, die falsch beraten wurden, können von ihren Beratern (Banken, Sparkassen, sonstigen Beratern) verlangen, so gestellt zu werden, als hätten sie die Anlage nicht getätigt. Sie erhalten also ihren Anlagebetrag zurück. Der Berater bekommt im Gegenzug die Kapitalanlage, im Falle des Morgan Stanley P2 Value also die Anteile am offenen Immobilienfonds. 

 

Verjährung droht

Offene Immobilienfonds sind Wertpapiere, so dass für Schadenersatzansprüche aus fahrlässiger Falschberatung gegen Banken im Zusammenhang mit Fondskäufen in den Jahren vor 2010 grundsätzlich eine Verjährung von 3 Jahren ab dem Kaufdatum gilt, die taggenau berechnet wird.

 

Allerdings besteht auch für Anleger, bei denen der Kauf der Anteile länger als drei Jahre zurückliegt, noch eine Chance, Schadenersatz zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Bank im Rahmen der Beratung über aufklärungspflichtige Umstände vorsätzlich falsch beraten hat. Davon ist, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, auszugehen, wenn die Bank über Rückvergütungen („kickback Zahlungen)“ nicht informiert hat. Dann beginnt die Verjährung erst dann zu laufen, wenn der Anleger davon Kenntnis erlangt, dass seine Bank solche kickback Zahlungen erhalten hat.

 

Wollen Sie wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung an – ich helfe Ihnen gerne.

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