KanAm Grundinvest wird aufgelöst – Schadenersatz für Anleger

 

02.03.2012 – 100.000 Anleger sind von der Entscheidung des KanAm
Managements betroffen, den offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest zu
liquidieren. Ob beim Verkauf der 51 Fondsimmobilien die rund 100 Mrd. €
erlöst werden, die die Anleger in den maroden Fonds investiert haben,
ist fraglich. In zahlreichen Fällen wurden Anleger offener
Immobilienfonds falsch beraten. Sie haben gute Chancen, ihr investiertes
Geld als Schadenersatz zurückzubekommen.Aber sie müssen jetzt handeln.
Warten sie die voraussichtlich 5 Jahre dauernde Liquidation des Fonds
ab, sind Schadenersatzansprüche in jedem Fall verjährt.

 

weitere Informationen: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/kanam-grundinvest-wird-aufgeloest-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

Die Krise der offenen Immobilienfonds in
Deutschland setzt sich fort: Nachdem mit dem offenen
Immobiliendachfonds DJE Real Estate Ende Dezember 2011 der neunte offene
Immobilien(dach)fonds die Abwicklung erklärt hat, wird nun ein weiteres
Schwergewicht der Branche abgewickelt: Der knapp vier Milliarden Euro
schwere Fonds KanAm Grundinvest (WKN: 679180), einer der ganz großen
Fonds dieser Assetklasse wird aufgelöst. Rund 100.000 Anleger müssen um
ihr Geld bangen.

Schadenersatz wegen Falschberatung

 

Anleger
des KanAm Grundinvest sollten sich nicht alleine auf die künftige
Entwicklung der Fonds und die Absichtserklärungen der
Verwaltungsgesellschaften verlassen, sondern vielmehr den Rat eines auf
Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwalts einholen, um mögliche
Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

Die Fachanwälte der
Kanzlei Nittel vertreten zahlreiche Anleger des KanAm Grundinvest und
anderer offener Immobilienfonds und Immobiliendachfonds und konnten
bereits in vielen Fällen außergerichtliche und gerichtliche Lösungen
herbeiführen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

 

Gerade wegen der immer wieder angekündigten und aufgeschobenen Öffnung des Fonds haben Anleger viel Zeit verloren. Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht.
Da derzeit offenbar selbst die Verwaltungsgesellschaften nicht sagen
können, ob durch den Verkauf der 51 Fondsimmobilien ausreichend
Liquidität erreicht werden kann, um den Anlegern alles Geld
zurückzuzahlen, sollten Anleger nicht untätig zuwarten sondern von sich
aus aktiv werden, um drohende Verluste abzuwenden.leger gegen Banken, Versicherungen, andere
Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige
Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere
Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen
Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

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