KanAm Grundinvest – Der Fonds hatte seit 2006 immer wieder Liquiditätsprobleme

100.000 Anleger sind von der Abwicklung des KanAm Grundinvest betroffen. Viele haben die Anteile an dem gescheiterten offenen Immobilienfonds erst ab dem Jahr 2006 erworben. Für sie bestehen gute Aussichten auf Schadenersatz, wenn sie über die erstmals im Jahr 2006 erfolgte Aussetzung der Anteilsrücknahme nicht informiert wurden.

 

Das Aus für den KanAm Grundinvest kommt für Branchenkenner nicht überraschend. Auch wenn er zu den größten offenen Immobilienfonds gehörte, befand er sich seit Anfang des Jahres 2006 immer wieder in Liquiditätsschwierigkeiten. „Auf diesen Umstand hätten die Anleger in der Beratung ausdrücklich hingewiesen werden müssen“ stellt Anlegeranwalt Mathias Nittel fest.

 

Der bundesweit tätige Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, dessen Kanzlei eine große Zahl von Anlegern des gescheiterten Fonds vertritt, hat in vielen Gesprächen mit Anlegern des KanAm Grundinvest festgestellt, dass  gerade über diesen so wichtigen Umstand in keiner Anlageberatung gesprochen wurde. „Die Berater von Sparkassen und Volksbanken haben dieses Thema grundsätzlich ausgespart und ihre Kunden nicht darüber informiert, dass der Fonds bereits Anfang 2006 erstmalig die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatte.“ Offensichtlich, so Anwalt Nittel, „hat man hier die Interessen der Anleger an einer sicheren Anlage dem eignen Provisionsinteresse geopfert!“

 

Hintergrund ist, das die Sparkassen und Volksbanken für die erfolgreiche Vermittlung von Anteilen am KanAm Grundinvest nicht nur das Agio in Höhe von 5 % als Provision – so genanntes kickback – sondern darüber hinaus auch noch laufende Bestandsprovisionen erhalten haben. Fachanwalt Nittel: „Ich kenne keinen Anleger, der mir gesagt hätte, dass seine Sparkasse oder Volksbank ihn auf diese Provisionen ausdrücklich  hingewiesen hat.“ Die Folge der unterlassenen Aufklärung: Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schulden die beratenden Banken und Sparkassen Schadenersatz.

 

Aber auch die unterlassene Aufklärung über das erhöhte Risiko, dass der Fonds nicht über ausreichende Liquidität verfügen und daher geschlossen werden müsse, welches spätestens seit Anfang 2006, als der KanAm Grundinvest erstmalig die Anteilsrücknahme ausgesetzt hat, erkennbar war, begründet einen Schadenersatzanspruch der falsch beratenen Anleger. „Der Umstand, dass ein bestimmter Fonds bereits mit Problemen zu kämpfen hat und faktisch zahlungsunfähig war, ist für die Beteiligungsentscheidung des Anlegers von zentraler Bedeutung“, stellt Anwalt Nittel fest. Gerade über solche Umstände hätte daher informiert werden müssen. Wurde darüber nicht informiert, könne man auch von einem zumindest bedingt vorsätzlichen Vorgehen der Bank ausgehen. Auch für Anleger die in den Jahren 2006 – 2008 den Fonds gezeichnet haben, bestünden daher noch Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

 

> Anlegerinformationen zum KanAm Grundinvest

 

Möchten auch Sie wissen, ob Sie als Anleger des KanAm Grundinvest Chancen haben, Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung zu bekommen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne. 

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