CS EUROREAL – Schadenersatz für Anleger wegen falscher Beratung

Der CS Euroreal hat keine Zukunft mehr, der Versuch der Wiedereröffnung ist erwartungsgemäß gescheitert. Die Zahl der Rückgabewünsche hat die vorhandene Liquidität signifikant überstiegen. Der Fonds wird jetzt über die nächsten 5 Jahre hinweg liquidiert.

 

Ob die Anleger dann ihr gesamtes Investiertes Geld zurückerhalten, ist fraglich. Denn der Nettoinventarwert (NAV) des CS Euroreal lag zuletzt mit 55,77 € fast 50 % über dem Wert, der sich an der Börse erzielen ließ (Stand 17.05.2012). Dies spricht nach Ansicht von Experten für einen erheblichen Abwertungsbedarf beim Immobilienportfolio des Fonds und damit für deutliche Verluste bei der nun anstehenden Verwertung der Immobilien. Damit dürfte es auch wenig wahrscheinlich sein, dass die Abwicklung des Fonds zu einer vollständige Rückzahlung der investierten Anlegergelder führen wird. Die Hoffnung mancher Anleger, dass sie nach Ablauf der zweijährigen Schließung wieder an ihr Geld kommen, hat sich damit zerschlagen.

                    

Für die Anleger, die die Chance nutzen wollen, ihr eingesetztes Geld im Wege des Schadenersatzes vollständig zurückzubekommen, bestehen gute Chancen, aber auch akuter Handlungsbedarf, wenn sie  nicht die Verjährung von Schadenersatzansprüchen riskieren möchten.

 

Schadenersatz für Anleger wegen Falschberatung

 

Der Fonds wurde bislang unter anderem von der Postbank und der ApoBank vertrieben. Für viele Anleger, die sich am CS EUROREAL beteiligt haben, drängt die Annahme, dass sie falsch beraten wurden,  in einigen Punkten geradezu auf

 

 

  • Kein Hinweis auf Aussetzung der Rücknahme ab 18. Mai 2010

 

Der CS Euroreal wurde trotz der Aussetzung der Rücknahme von den Vertriebspartnern fleißig weiter vertrieben. Seit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen im Mai 2010 bis August 2010 seien 80 Mio. €  neues Kapital für den Fonds angeworben worden, verlautbarte das Fondsmanagement.  Hier liegt nahe, dass die Anleger nicht darüber aufgeklärt wurden, dass die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt wurde und welche Folgen das für sie haben kann.

 

Wenn in der Beratung ab dem 18. Mai 2010 nicht auf die Aussetzung der Rücknahme von Anteilen hingewiesen wurde, haben Sie hervorragende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

 

 

  • Sicherheit vor Wertverlusten

Vielen Anlegern wurde die Beteiligung am CS EUROREAL als Ersatz für Festgeldanlagen angepriesen wurden. Die zum Teil erheblichen Abwertungen Offener Immobilienfonds haben erhebliche Risiken in Bezug auf Wertverluste aufgezeigt. Auslöser für die Abwertungen waren Neubewertungen der Fondsimmobilien, die nach dem Überschreiten des Höhepunktes der Immobilienblase mit zum Teil astronomischen Kaufpreisen erforderlich wurden. Diese Art von Wertverlusten gibt es bei Festgeldanlagen nicht.

 

Wenn in der Beratung nicht auf das Risiko von Wertverlusten hingewiesen wurde, könnte der Berater schadenersatzpflichtig sein.

 

 

  • Alternative zu Festgeld

 
Festgeldanlagen bei deutschen Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind durch den Einlagensicherungsfonds geschützt. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditinstituts sind die Anlegergelder dadurch sicher. Wertverluste sind daher nicht zu befürchten. Ganz anders bei Offenen Immobilienfonds wie dem CS EUROREAL, hier sind Wertverluste, wie die jüngste Vergangenheit zeigt, möglich.

 

Wenn eine Anlage am CS EUROREAL als Alternative zur Festgeldanlage empfohlen wurde, könnte der Berater schadenersatzpflichtig sein.

 

 

  • Risiko der Aussetzung der Rücknahme

 

Viele Anleger haben Kapital, das sie zur Altersvorsorge angespart haben, in den CS EUROREAL investiert und geben in regelmäßigen Abständen Anteile zurück, um ihren Lebensunterhalt davon zu finanzieren. Mit der Aussetzung der Rücknahme stehen sie oft mittellos da oder müssen ihren Lebensunterhalt zumindest stark einschränken.

 

Wenn auf das Risiko der Aussetzung der Rücknahme bei Offenen Immobilienfonds nicht hingewiesen wurde, könnte der Berater schadenersatzpflichtig sein.

 

 

  • Offene Immobilienfonds sind keine mündelsicheren Anlagen

 

In vielen uns bekannten Fällen wurden offene Immobilienfonds als „mündelsicher“ angepriesen. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Offene Immobilienfonds fallen nicht in den Katalog mündelsicherer Anlagen.

 

Wurde Ihnen die Beteiligung am CS Euroreal als „mündelsicher“ beschrieben, bestehen gute Chancen, Schadenersatz gegen Ihren Berater durchzusetzen.

 

 

 

Banken, Sparkassen und andere Finanzdienstleister, die ihre Kunden berieten, haben für die Empfehlung zur Beteiligung an Offenen Immobilienfonds wie dem CS EUROREAL in der Regel Teile des Ausgabeaufschlages (Agio) als Kickback Zahlungen erhalten und bekommen Teile der Verwaltungsvergütung als Bestandsprovision. Über dieses wirtschaftliche Eigeninteresse hätten sie ihre Kunden nach den kickback Urteilen des BGH vorab informieren müssen, was in vielen uns bekannten Fällen nicht der Fall war.

 

Wurde über das finanzielle Eigeninteresse durch den Berater nicht informiert, könnte der Berater schadenersatzpflichtig sein. 

 

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Angesichts der zum Teil kurzen Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche bei offenen Immobilienfonds sollten Anleger zeitnah einen Fachanwalt konsultieren. Zuwarten kann zum Verlust der Ansprüche führen. Nähere Informationen zur Verjährung finden Sie auf unserer Spezialseite Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds.

  

Möchten Sie wissen, ob auch Ihnen Schadenersatzansprüche gegen Ihre Bank oder Ihren Berater zustehen? Rufen Sie mich zu einem unverbindlichen Erstgespräch an, ich berate Sie gerne.

 

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