Anleihen

 

Anleihen sind festverzinsliche Vermögenstitel. Sie beinhalten einen schuldrechtlichen Anspruch auf Zahlung eines zeitabhängigen Entgelts, der Zinszahlung sowie auf Rückzahlung des überlassenen Kapitalbetrags nach Ablauf der Laufzeit. Im Gegensatz zur Aktienanlage erwirbt der Käufer einer Unternehmensanleihe keinen Anteil am Eigenkapital des Unternehmens, sondern gewährt ihm einen Kredit.

Auf folgende Risiken von Anleihe-Investitionen muss im Rahmen der Beratung hingewiesen werden

  • Emittentenrisiko: Gerät der Emittent der Anleihe in finanzielle Schwierigkeiten oder gar in Insolvenz, kann dies zur Folge haben, dass der Inhaber der Anleihe kein Geld zurückerhält.
  • Länderrisiko: Auch bei öffentlichen Emittenten, zum Beispiel Staaten, besteht ein Emittentenrisiko, das den Wert der Anleihe bis auf Null senken kann – Staatsbankrott (z.B. Argentinien-Anleihen)
  • Liquiditätsrisiko: Eine Verschlechterung der Bonität des Emittenten kann, ebenso wie sich erhöhende Zinsen dazu führen, dass Erlöse bei der Veräußerung von Anleihen vor Fälligkeit hinter dem eingesetzten Betrag zurückbleiben.
    Rückkaufrisiko und Neuanlagerisiko: Bei kündbaren Anleihen kann der Emittent diese vor der Fälligkeit zurückkaufen. Dies geschieht meist dann, wenn die Zinsen fallen. Der Anleger muss dann seinen Ertrag zu niedrigeren Zinssätzen anlegen.
  • Wechselkurs-Risiko: Bei Anleihen, die nicht in Euro aufgelegt werden, besteht das Risiko von Wechselkursschwankungen, was dazu führen kann, dass sowohl die Rendite, als auch der Rückzahlungsbetrag wechselkursbedingt niedriger – aber auch höher – ausfällt.
  • Zinssatz-Risiko: Bei steigenden Zinsen, fallen die Kurse von Anleihen. Bei einer vorzeitigen Veräußerung der Anleihe kann dies dazu führen, dass das eingesetzte Kapital nicht zurückfließt.

Bei der Anlageberatung im Zusammenhang mit Aktienfonds beobachten wir zahlreiche Beratungsfehler.

  • Keine oder unzureichende Aufklärung über Kick-Backs.
  • Unzureichende Risikoaufklärung (s.o.).
  • Kein Angebot der Aushändigung von Fondsprospekt, Jahresbericht oder Halbjahresbericht.

Wir konnten daher bereits für zahlreiche Mandanten Schadenersatzansprüche durchsetzen, die zu einer wirtschaftlichen Rückabwicklung der Fondsanlage führten.

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