Zertifikate: Am Telefon keine ordnungsgemäße Beratung möglich – Schadenersatz für Anleger

Die Chancen von Zertifikate-Anlegern, die am Telefon beraten wurden, von ihrer Bank Schadenersatz zu bekommen, haben sich weiter verbessert. Das OLG Frankfurt hat festgestellt, dass die Funktionsweise und die Risiken solcher Wertpapierprodukte am Telefon nicht transparent darzustellen seien. Außerdem könnten bei einer telefonischen Beratung seien keine schriftlichen Produktinformationen zur Verfügung gestellt worden, aus denen sich die Risiken des Wertpapiers ergeben.  

 

Wenn auch Sie am Telefon zum Kauf von verlustreichen Zertifikaten beraten wurden, sollten sie kurzfristig von einem Fachanwalt prüfen lassen, ob die Beratung korrekt erfolgt ist. Da mögliche Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung innerhalb von 3 Jahren ab Abschluss der Geschäfte verjähren können, führt längeres Zuwarten möglicher Weise zum Verlust der Ansprüche.

 

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