Rechtsberatung für Fondsanleger aus Österreich

Auch für Fondsanleger
aus Österreich, die auf Anraten von Banken und Sparkassen und sonstigen Beratern
in geschlossene Fonds deutscher Emissionshäuser investiert haben, bestehen unter
Umständen Schadenersatzansprüche. Diese können sich wegen Beraterhaftung gegen
die Bank, Sparkasse oder den nicht bankgebundenen Berater richten, aber auch
gegen die in Deutschland ansässigen Haftungsadressaten wie z.B. Emittenten oder die Gründungsgesellschafter des Fonds. Die
Gründungsgesellschafter haben sowohl für Fehler des Prospekts, als auch, wie der
Bundesgerichtshof (das oberste Deutsche Zivilgericht) im Jahr 2012 entschieden
hat, für Beratungsfehler einzustehen.

 

Daraus resultieren für
Fondsanleger aus Österreich zwei Möglichkeiten, Ihre Ansprüche geltend zu
machen:

 

  • in Österreich gegen die
    beratende Bank, Sparkasse oder den sonstigen Berater wegen
    Falschberatung bzw. fehlerhafter Vermittlung
  • in Deutschland gegen die
    Gründungsgesellschafter des Fonds

 

Wir vertreten Sie gerne
in Deutschland gegen die Gründungsgesellschafter Ihres Fonds.

 

Was die Vertretung Ihrer
Interessen in Österreich wegen Falschberatung betrifft, können wir Ihnen eine in
Wien ansässige Anwaltskanzlei empfehlen, die bereits seit Jahren erfolgreich
Anlegerinteressen vertritt und mit der wir zusammenarbeiten. Gerne leiten wir
Ihre Anfrage, soweit sie die Durchsetzung von Ansprüchen wegen Falschberatung in
Österreich betrifft, unverbindlich an unsere Wiener Kollegen weiter.

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