IAK Dritte Immobilienfonds KG: Neue Prospektfehler schüren Hoffnung für geschädigte Anleger

Die Situation ist fatal: Die Sparkasse KölnBonn (ehemals Sparkasse Köln) hatte – über Beteiligungsunternehmen – in den neunziger Jahren Immobilienfonds aufgelegt und an ihre Kunden vertrieben. Keiner der insgesamt vier Fonds entwickelte sich wie prospektiert. Anleger erhalten seit Jahren keine Ausschüttungen mehr.

Bisher konnten Anleger der IAK Dritte Immobilienfonds darauf setzen, die Sparkasse als Gründungskommanditistin für einen Prospektfehler haftbar zu machen, vorausgesetzt sie hatten bis zum 31.12.2008 Klage erhoben. Die Angabe im Prospekt, das im Objekt Ludwigshafen befindliche Fachmarktzentrum sei Ende der achtziger Jahre fertig gestellt worden, traf nicht zu. Da die Gesellschafter hierüber Anfang 2006 informiert worden waren, endete die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres 2008. Insoweit hatte das Landgericht Köln bereits mit Urteil vom 24.06.2008 (Aktenzeichen 3 O 454/07, rechtskräftig) zugunsten der Anleger entschieden.

Nach Ansicht des Rechtsanwalts können nun auch diejenigen Anleger Hoffnung schöpfen, die bisher sich noch nicht zu einer Klage durchringen konnten. „ Vor dem Abschluß des Grundstückskaufvertrages für das Fondsobjekt in Ludwigshafen wurde unterlassen, das Grundstück auf Altlasten zu untersuchen, obwohl dafür ausreichend Anhaltspunkte vorhanden gewesen wären, hätte man nur einmal mit den zuständigen Behörden Kontakt aufgenommen.“ Der Zusicherung der Verkäufer, das Grundstück sei frei von Altlasten, ist man insofern völlig ungeschützt „auf den Leim“ gegangen. Tatsächlich ist das Grundstück hoch mit giftigen Substanzen belastet, war es doch im frühen 19. Jahrhundert ein Chemiestandort und später eine Mülldeponie. Nunmehr klagt der Fonds gegen die Verkäufer auf Rückabwicklung wegen arglistig verschwiegener Mängel. Hierüber sind die Anleger von der Geschäftsführung zwischenzeitlich unterrichtet worden, spätestens in der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom Januar 2010.

Daneben gibt es noch mindestens einen weiteren Prospektfehler, über den die Interessenten hätten aufgeklärt werden müssen.

Unser Rechtsanwalt sieht daher gute Aussichten, die Gründungsgesellschafter der IAK Dritte, darunter die Sparkasse KölnBonn auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Der Verbraucheranwalt: „Die Sparkasse hätten die neu beitretenden Anleger über das Risiko aufklären müssen, das die wenigstens teilweise unterlassene vorvertragliche Objektprüfung erhebliche Gefahren für die Sicherheit der Anlage birgt. Die Sparkasse, die sich stets dagegen verwahrte, wird nach unserer Auffassung hinnehmen müssen, dass sie für die Schlamperei haftet.“ Bislang hat sie sich darauf zurückgezogen, dass im Prospekt ja die Versicherung der Verkäufer über die (angebliche) Altlastenfreiheit wiedergegeben sei. Doch dies wird nach Ansicht von des Anwalts das Oberlandesgericht Köln, bei dem mehrere Klagen anhängig sind, nicht durchgehen lassen.

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