Schiffsfonds-Beteiligungen: Bankberater haben auf der ganzen Linie versagt!

Rund 275.000 – 300.000 Privatanleger haben sich nach Schätzungen von
Fachleuten in Deutschland mit mehr als 30 Mrd. € an Schiffsfonds
beteiligt. Der mit der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise seit Ende 2008 einhergehende massive Verfall der Charterraten lässt Containerschiffe, Tanker und Frachter in die roten Zahlen fahren. „Nur
wenige Schiffe sind heute noch in der Lage, die aufgenommenen Kredite
vereinbarungsgemäß zu bedienen und die prospektierten Ausschüttungen zu
leisten“
, stellt Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht, dessen Kanzlei eine große Zahl von
Schiffsfonds-Anlegern vertritt, fest. Da sich auf den Chartermärkten
bislang keine nachhaltige Erholung abzeichne, rechnet Nittel mit einer
starken Zunahme der Insolvenzen von Schiffsfonds in den nächsten
12 Monaten.

 

Die Pleitewelle trifft nicht nur vermögende
Privatanleger. Gerade Kleinanleger waren es, denen ab 2005 nach dem
Auslaufen der „Steuermodelle“ die riskanten Schiffsfondsbeteiligungen
von ihren Banken und Sparkassen angeboten wurden. Über die Risiken
dieser spekulativen Investments wurde dabei in der Regel nicht
gesprochen. Anlegeranwalt Nittel sieht eine Ursache der immer wieder zu
beobachtenden Falschberatung in den hohen Provisionen: „Wenn ein
Kundenberater bis zu 14% Provisionen mit dem Vertrieb von
Schiffsbeteiligungen erwirtschaften kann, nimmt man es mit der
Aufklärung über Risiken schon mal nicht so genau.“
Deshalb verwundert es
den Anlegeranwalt nicht, dass sich immer mehr Kleinanleger hilfesuchend
an ihn wenden, bei denen plötzlich Ausschüttungen ausbleiben oder
bereits gezahlte Ausschüttungen zurückgefordert werden.

 

Den
allermeisten Schiffsfonds-Anlegern war gar nicht bekannt, dass sie sich
an einer riskanten Anlage beteiligen, fasst Anwalt Nittel die
zahlreichen Gespräche mit geschädigten Bankkunden zusammen: „Ihr Berater
hat ihnen nicht gesagt, dass Charterraten schwanken und
Schiffsbetriebskosten steigen können, welche Risiken mit der hohen
Kreditaufnahme der Schiffsfonds, die zum Teil auch noch in Yen
erfolgten, verbunden waren, dass Ausschüttungen ausbleiben, Anteile an
Schiffsfonds faktisch unveräußerlich sind und die Beteiligung auch mit
einer Pleite und dem Totalverlust des investierten Geldes enden kann.“
Für Nittel haben zahlreiche Banken und Sparkassen „bei der Beratung im Zusammenhang mit Schiffsbeteiligungen auf ganzer Linie versagt!“

 

Dass
es sich bei Schiffsfonds um hochkomplexe Beteiligungen handelt,
begünstigt nach der Erfahrung des Fachanwalts Schadenersatzklagen. „Mit
der Komplexität geht ein hoher Erklärungs- und Beratungsaufwand einher,
dem die Banken und Sparkassen in der Regel nicht genügt haben“
, so Nittel und weiter: „In 30 Minuten bis 1 Stunde lässt sich ein Schiffsfonds einem unerfahrenen Anleger nicht erklären.“
Mehr Zeit haben sich die Berater aber in der Regel nicht genommen. Auch
das finanzielle Interesse der Kreditinstitute an den überaus satten
Provisionen wurde nur in wenigen Ausnahmefällen dem Kunden gegenüber
offengelegt. Der Bundesgerichtshof fordert von den Banken und Sparkassen aber, ihre Kunden über diese kickbacks umfassend zu informieren.

 

„In
vielen Fällen lassen sich mit den Banken außergerichtliche Einigungen
erzielen, in anderen müssen Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden.“

In Anbetracht der zahlreichen Möglichkeiten für Beratungsfehler sieht
Fachanwalt Nittel gerade bei Schiffsfondsbeteiligungen gute
Erfolgsaussichten für die Schadenersatzansprüche geschädigter Anleger.

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