Prorendita Zwei: Fondskonzept gescheitert – Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

01. November 2012 – Rund 50 Mio. € wurden in den Jahren 2005 und 2006 von über 2.300 Anlegern für den Ideenkapital Fonds PRORENDITA Zwei GmbH & Co. KG eingeworben. Nach einem Schreiben der Fondsgeschäftsführung vom 12. Oktober 2012 ist das Fondskonzept faktisch gescheitert. Die Anleger müssen mit hohen Verlusten rechnen. Hintergrund ist, dass mit einer kurzfristigen Erholung der Marktverhältnisse auf dem Zweitmarkt für britische Lebensversicherungspolicen nicht mehr gerechnet werden kann. Steigen gleichzeitig die Kreditzinsen für die von der britischen Investitionsgesellschaft aufgenommenen Kredite, erhöht dies die Kosten – die Schere zwischen Aufwand und Ertrag geht weiter auseinander. Ein gewinnbringender Handel mit den Versicherungspolicen, wie ihn das Fondskonzept vorsah, ist nicht möglich.

 

Damit schlittert der Fonds weiter in die Verlustzone, unaufhaltsam wie es scheint. Nach dem Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 wurden “Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens” in Höhe von 2.901.625,12 € vorgenommen und ein Verlust von insgesamt 3.240.565,81 € eingefahren. Da eine Besserung der Situation nicht zu erwarten ist, müssen sich die Anleger auf massive Verluste bei ihrer Investition einstellen. Schlimmstenfalls droht der Totalverlust ihrer Einlage.

 

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

 

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am Fonds Prorendita Zwei beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen das Beratungsunternehmen und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

 

 

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

 

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

 

 

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

 

  • Die Beteiligung wurde vielfach als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.

 

  • Praktisch keinem Anleger wurde die außerordentlichen großen Unterschiede zwischen deutschen und englischen Lebensversicherungen erklärt. Diese sind so eklatant, dass das Produkt in hohem Maße erklärungsbedürftig war und ist.

 

  • Fast durchweg kam überhaupt nicht zur Sprache, dass der Fonds hohe Kredite aufnehmen wird, und zwar nicht nur zur Finanzierung des Ankaufs der Policen, sondern auch der laufenden Versicherungsprämien.

 

  • Die Fondsbeteiligung wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt, wie der Bundesgerichtshof vor einigen Jahren entschied.

 

  • Die im Vertrieb des Fonds beteiligten Banken und Sparkassen haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.

 

Schadenersatz für Anleger

Anleger des Fonds PRORENDITA 2, die vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung falsch beraten wurden, können gegenüber der sie beratenden Bank oder Sparkasse Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital zurück. Im Gegenzug ist die Beteiligung auf den Berater zu übertragen. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.

 

Verjährung droht zum 31.12.2012 – dringender Handlungsbedarf für Anleger

Schadenersatzansprüche von Prorendita-Anlegern werden aller Voraussicht nach zum Jahresende 2012 verjähren. Grund ist, dass es bereits 2009 zahlreiche Hinweise auf einen nicht plangemäßen wirtschaftlichen Verlauf des Fonds gab. Damit ist mit großer Wahrscheinlichkeit die dreijährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt worden, die Ende 2012 abläuft. Konkret bedeutet dies, dass bis zum 31. Dezember 2012 eine Schadenersatzklage bei Gericht eingegangen oder bei einem Ombudsmann oder einer staatlich anerkannten Gütestelle ein entsprechender Güteantrag eingereicht worden sein muss. Geschieht dies nicht, spricht viel dafür, dass Schadenersatzansprüche anschließend nicht mehr durchgesetzt werden können oder sich nur noch auf weniger Argumente stützen können, was das Risiko der Durchsetzung des Anspruchs erhöht. Für Anleger des Fonds Prorendita Zwei, die nicht auf ihrem Schaden sitzenbleiben wollen, besteht daher Handlungsbedarf.

 

Weitere Informationen zu Prorendita Fonds finden Sie hier 

 

Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gerichtlich und außergerichtlich gegen die beratende Bank durchgesetzt.

 

Sind auch Sie an dem Fonds PRORENDITA Zwei GmbH & Co. KG beteiligt und fühlen sich falsch beraten? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Wir helfen Ihnen gerne.

 

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