Nordcapital Hanse Twin Feeder in Schwierigkeiten: Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

21. November 2012 – Der im Jahr 2008 platzierte Dachfonds Nordcapital
Hanse Twin Feeder (Hanse Twin Feeder Schifffahrtsgesellschaft mbH &
Co. KG) steckt in Schwierigkeiten. Der aus zwei Containerschiffen (MS
„Hanse Confidence“ und MS „Hanse Courage“) bestehende Twinfonds erwartet
für das Jahr 2012 ein deutlich negatives Betriebsergebnis. Die Folge:
Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so
dass die Geschäftsführung mit den finanzierenden Banken über
Tilgungsstundungen verhandelt und eine Tilgungsaussetzung bis Ende 2013
erreicht hat, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses Nordcapital zu
entnehmen ist. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht
mehr gezahlt werden, die von den Anlegern investierten 14,2 Mio. € sind
in Gefahr.

 

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die
der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des
Nordcapital Fonds Hanse Twin Feeder umso wichtiger, die Möglichkeit der
Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür
stehen nicht schlecht.

 

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

 

Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert
wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem
Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen
die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest
zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren
gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen
Teil der Beratung bilden müssen.

 

Doch die Beratungen,
mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen
erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend
einige wenige genannt werden:

 

  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko:
    Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als
    „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die
    bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein
    geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen
    bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet:
    Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als
    Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine
    Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit
    hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen
    können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der
    Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen:
    Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt.
    Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur
    mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns
    bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten:
    Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten
    Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist
    kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der
    weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten
    die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf
    hinzuweisen, was der Beteiligung am Nordcapital Hanse Twin Feeder und
    damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem
    Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere
    Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten
    Gesprächen, nicht geschehen.
  • Keine Information über Presseberichte, die vor einem Überangebot an Containerschiffen und sinkenden Charterraten warnten:
    Seit 2007 wurde in zahlreichen Presseberichten in der Wirtschaftspresse
    vor einem Überangebot an Containerschiffen und infolgedessen sinkenden
    Charterraten gewarnt. Über diesen Umstand wurden die uns bekannten
    Anleger von ihren Beratern nicht informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen:
    Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in
    Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für
    Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn
    Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne
    der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall.
    Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der
    Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den
    Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten
    Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks):
    Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die
    Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten
    Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe
    fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist
    in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde
    nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher
    Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte
    Kickbacks) fließt.

 

Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die
im Vertrieb des Fonds Nordcapital Hanse Twin Feeder beteiligten Berater
haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die
Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder
nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen
eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen
Beratungsverträgen.

 
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum
Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von
Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen
Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt,
Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder
Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern
bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um
eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im
Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher
Weise den Lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die
Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder
unmöglich machen.
 
Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

 

Haben
Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Schiffsfonds Nordcapital Hanse
Twin Feeder? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen,
Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

 

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