26.08.2014 –
Rund 87 Mio. € investierten Anleger in Jahr 2007 in den
Schiffsfonds MPC „Santa P Schiffe 2“ und beteiligten sich so an
vier Panamax-Containerschiffen, der MS „Santa Pamina“, der MS „Santa Placida“, der MS „Santa Pelagia“ und der MS „Santa
Petrissa“. Der Fonds befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage.
Die Einnahmen bleiben hinter den prospektierten Annahmen zurück,
Ausschüttungen sind nicht möglich. Mit der MS „Santa Petrissa“
musste das erste Fondsschiff bereits im Dezember 2013 Insolvenz
anmelden. Anlegern drohen angesichts der fehlenden Aussichten für
einen Anstieg der Chartereinnahmen erhebliche Verluste.
Angesichts
der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat und
der deutlich gewordenen Verlustrisiken, ist es für betroffene
Anleger des MPC-Fonds „Santa P-Schiffe 2″“ um so wichtiger, die
Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen.
Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig
unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern, denen der Fonds von der
Deutschen Apotheker- und Ärztebank (ApoBank), diversen Sparkassen
und Volksbanken, der Postbank Finanzberatung und anderen nicht
bankgebundenen Beratern vermittelt wurde, wissen wir, dass diese
oftmals über die Risiken der Beteiligung von ihren Beratern vor der
Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Die
Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der
Beratung bilden müssen.
Doch
die Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem MPC-Fonds „Santa P-Schiffe 2“ mit denen wir uns für unsere Mandanten
bislang befasst haben, weisen erhebliche
Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige
wenige genannt werden:
-
Kein
Hinweis auf Totalverlustrisiko: Nur
ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über
diesen bedeutsamen Umstand informiert.
-
Schiffsfondsbeteiligung
als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele
Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als
Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Der
Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass
Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge
empfohlen werden dürfen.
-
Kein Zweitmark für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für
Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt.
Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder
nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich.
-
Keine
Informationen über Risiken schwankender Charterraten:
Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte, der im Jahr 2003
begann, hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu
sinkenden Charterraten geführt. Diese Entwicklung, die in der Fach-
und Wirtschaftspresse bereits seit 2005 vorhergesagt wurde, ist 2008
eingetreten.
-
26%
Weichkosten verschwiegen: Das
von den Anlegern in den MPC-Fonds „Santa P-Schiffe 2“ investierte
Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt
worden. Nach unseren Berechnungen flossen 26% des Emissionskapitals
in nicht investive Verwendungen, also diverse
Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten),
-
Risiko
des Widerauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen:
Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur
in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung
für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf,
wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um
Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies war nach der Konzeption
des Fonds „Santa P-Schiffe 2“ der Fall. Aus diesem Grund müssen
Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in
der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter
zurückzahlen.
-
Kein
Hinweis auf Höhe der Vertriebsaufwendungen:
Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen,
die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen
investierten Gelder bei dem MPC-Fonds „Santa P-Schiffe 2“ für
Vertriebskosten eingeplant ist, da diese nach unseren Berechnungen
15% des Emissionskapitals übersteigen.
-
Keine
Information über Provisionsinteresse der Banken und Sparkassen:
Banken und Sparkassen, die den Fonds vertrieben haben, wären
verpflichtet gewesen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, dass sie
Provisionen in Höhe von 14% des gezeichneten Emissionskapitals
erhalten. Dies ist in keinem der uns bekannten Fälle geschehen.
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Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC-Fonds „Santa P-Schiffe
2“? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?
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