MPC MS Santa-B Schiffe – Falsch beraten durch die Apotheker- und Ärztebank

29. Mai 2014 – Weil sie in der Osnabrücker Filiale der Deutschen
Apotheker- und Ärztebank hinsichtlich einer Beteiligung am MPC-Fonds MS „Santa-B Schiffe“ falsch beraten wurde, erhält eine Kundin der Bank rund
40.000 € Schadenersatz. Dies entschied jetzt das Landgericht Osnabrück
(Urteil vom 12. Mai 2014 – Az. 7 O 1535/13 – nicht rechtskräftig).

 

Im
August 2006 hatte die Bank die Kundin angeschrieben und ihr die
Beteiligung an einem Schiffsfonds angeboten. Die vom Emissionshaus MPC
aufgelegte Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-B Schiffe“ mbH & Co.
KG sollte in 14 Containerschiffe investieren und für die Kundin der Bank
eine renditestarke Anlage sein. Dementsprechend wurde der Fonds in
einem Gespräch im Oktober 2006 durch den Kundenberater der Apotheker-
und Ärztebank angepriesen.

 

Hohe Provisionen bei der Vermittlung von Schiffsfonds

 

Was
der Kundin durch den Bankmitarbeiter verschwiegen wurde: Die ApoBank
erhielt einen nicht unwesentlichen Teil der im Fondsprospekt mit 26,26%
des zu investierenden Kapitals ausgewiesenen Vertriebsvergütungen. Aus
unserer Sicht waren es die hohen Provisionen, die die Bank überhaupt
dazu gebracht hat, ihren Kunden eine derart riskante Fondsanlage
anzubieten. Wenn eine Bank für den Vertrieb von Schiffsfonds 14%
Provision bekommt, ist es nicht auszuschließen, dass das
Vertriebsinteresse stärker wiegt, als das Interesse an einer
ordnungsgemäßen Anlegeraufklärung.

 

Unterbliebene Aufklärung über Provisionen unstreitig

 

Eine
Annahme, der sich auch das Landgericht Osnabrück nicht verschlossen
hat. Eine wesentliche Pflicht der ApoBank aus dem Anlageberatungsvertrag
wäre es nach dem Urteil gewesen, die Kundin nicht nur darüber zu
informieren, dass sie für den Vertrieb des Fonds Provisionen erhält,
sondern auch wie hoch diese sind. Die Apotheker- und Ärztebank hat gar
nicht bestritten, dass sie unsere Mandantin über ihr Provisionsinteresse
nicht aufgeklärt hat.

 

ApoBank verliert bundesweit auch vor anderen Gerichten

 

Auch
aus zahlreichen anderen gegen diese Bank geführten Verfahren wissen
wir, dass zumindest bis ins Jahr 2006 hinein bei der Beratung über
geschlossene Beteiligungen wie Schiffs-, Immobilien- oder
Lebensversicherungsfonds über Provisionen nicht gesprochen wurde. Auch
dort behauptet die ApoBank nicht, dass sie über die Provisionen
aufgeklärt hätte. Vor diesem Hintergrund ist es wenig
verwunderlich, dass beispielsweise auch das Landgericht im
rheinland-pfälzischen Frankenthal (Urteil vom 6. Mai 2014 – Az. 7 O
381/13 – nicht rechtskräftig) wenige Tage zuvor die ApoBank ebenfalls
zum Schadenersatz verurteilt hat. Dies zeigt, dass Anleger, die von der
Bank nicht über die Provisionen informiert wurden, die diese für die
Vermittlung von geschlossenen Fonds erhalten hat, gute Chancen haben,
die Beteiligung wirtschaftlich rückabzuwickeln.

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