Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 GmbH & Co. KG – Schadenersatz für Anleger

01.09.2014 – In die im Jahr 2006 platzierte Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 GmbH
& Co. KG haben Privatanleger aus Deutschland und Österreich mehr als 158
Mio. € investiert. Der unter anderem von der seinerzeitigen Dresdner Bank AG
(heute Commerzbank AG) und verschiedenen Sparkassen in Deutschland platzierte
Infrastrukturfonds sollte von einer MEIF Germany Two S.ar.l. begebende
Genussrechte erwerben. Diese würde sich wiederum mit anderen überwiegend
institutionellen Anlegern an der Macquarie European Infrastructure Fund II
Limited Partnership (MEIF II) beteiligen, die sich ihrerseits an 8-15 Infrastruktur-Unternehmen
in der Europäischen Union beteiligen würde. Erzielt werden sollte dadurch eine
Rendite von 9-10% p.a.

Hochriskante Anlage mit
Totalverlustrisiko

Das Angebot, welches sich laut Prospekt grundlegend von der Investition in Immobilien
unterschied,  richtetet sich an Anleger, die über die notwendigen finanziellen Ressourcen verfügen, um das Risiko eines vollständigen Verlustes der Einlage und des Agios zu tragen. Dennoch betrug die
Mindestanlagesumme lediglich 20.000 €, so dass die Beteiligung auch
Privatanlegern empfohlen wurde, bei denen die erforderliche Fähigkeit, das
einzugehende Totalverlustrisiko zu tragen, nicht gegeben war. Hinzu kommt, dass
nach unserer Erfahrung die Beteiligung vielfach als krisensichere Anlage
beworben und so Anlegern angedient wurde, die an einer vergleichsweise sicheren
Anlage, teilweise zum Aufbau einer Altersvorsorge interessiert waren.

Keine Immobilieninvestition oder
Beteiligung an Infrastruktur-Unternehmen sondern Erwerb von Genussrechten

Der Fonds hat sich weder an Immobilien noch unmittelbar oder mittelbar über den Fonds an dem
Fonds MEIF II an Infrastrukturgesellschaften beteiligt. Vielmehr wurde in Genussrechte
investiert, die dem Fonds und den Anlegern keinerlei Kontroll- oder
Mitspracherechte bei der eigentlichen Investition und Verwaltung des
investierten Kapitals einräumen. Darüber hinaus gibt es bezüglich der Genussrechte
zahlreiche Risiken, darunter ein nicht zu vernachlässigendes Emittentenrisiko,
über die aufzuklären gewesen wäre.

Sparkasse Karlsruhe zu Schadenersatz wegen Falschberatung verurteilt

In einem von Nittel | Fachanwälte für einen Anleger der Macquarie Infrastrukturgesellschaft
Nr. 3 GmbH & Co. KG geführten Schadenersatzprozess wurde die Sparkasse
Karlsruhe, die einem Kunden diese Beteiligung empfohlen hatte, zwischenzeitlich
zu Schadenersatz verurteilt. (nicht rechtskräftig) Der als Zeugen vernommenen
Berater der Sparkasse hatte eingeräumt, dass er seinen Kunden immer mitgeteilt
habe, dass das Agio in Höhe von 5% an die Sparkasse fließen würde. Tatsächlich
hatte die Sparkasse aber höhere Provisionen für die Vermittlung der Beteiligung
erhalten.

Ich berate Sie gerne über Ihre
Möglichkeiten, als Anleger der Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 GmbH
& Co. KG Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank oder Sparkasse durchzusetzen.

Rufen Sie mich an, ich weiß, wie Sie zu
Ihrem Recht kommen.

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner