König & Cie. Produktentanker-Fonds V in der Krise: Fonds kann weiterhin keine Ausschüttungen leisten

12. November 2012 – Der im Jahr 2008 emittierte König & Cie.
Produktentanker-Fonds V steckt in Schwierigkeiten. Aufgrund der geringen
Einnahmen des MT „King Emerald“ können für 2011, wie bereits in den
Vorjahren, keine Ausschüttungen geleistet werden. Für die Anleger, die
insgesamt rund 9 Mio. € in den Fonds und damit in die Schiffe MT „King
Emerald“ und MT „King Edgar“ investiert haben, dürfte angesichts der
auch weiterhin trüben Aussichten auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten
wenig Aussicht auf Besserung bestehen. Ganz im Gegenteil:  im ersten
Halbjahr 2012 reichte  die Liquidität der Gesellschaften nicht aus, um
allen Tilgungsverpflichtungen nachzukommen, so dass Verhandlungen mit
der finanzierenden Bank über ein neues Finanzierungskonzept erforderlich
sind. Ob und unter welchen Bedingungen die Bank in der gegenwärtigen
Krise zu einem Entgegenkommen bereit ist und welcher Beitrag von den
Anlegern erwartet wird, ist völlig offen. Da die Platzierung des Fonds
nicht den gewünschten Erfolg hatte, sind der Fremdfinanzierungsanteil
und damit die Zinsbelastungen außerordentlich hoch. Auszahlungen können
die Anleger auch weiterhin nicht erwarten.

 

Angesichts der
unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es
für betroffene Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds V umso
wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht
zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

 

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

 

Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert
wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem
Urteil zu Az. V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die
als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu
einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen
kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

 

Doch
die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst
haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen
nachfolgend einige wenige genannt werden:

 

  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko:
    Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als
    „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die
    bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein
    geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen
    bedeutsamen Umstand informiert.

  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet:
    Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als
    Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine
    Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit
    hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen
    können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der
    Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.

  • Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen:
    Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt.
    Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur
    mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns
    bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.

  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten:
    Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten
    Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist
    kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der
    weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten
    die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf
    hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die
    Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen
    zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich
    zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.

  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das
    von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den
    Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil
    floss in nicht investive Verwendungen, also diverse
    Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten),
    Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der
    Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die
    geplante Mittelverwendung informiert.

  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen:
    Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in
    Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für
    Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn
    Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne
    der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall.
    Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der
    Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den
    Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten
    Schiffsfondsanleger hingewiesen.

  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks):
    Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die
    Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten
    Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe
    fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist
    in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde
    nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind
    und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so
    genannte Kickbacks) fließt.

 

Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Die
im Vertrieb des König & Cie. Produktentanker-Fonds V beteiligten
Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über
die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht
oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der
Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen
wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den
jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

 

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am König & Cie. Produktentanker-Fonds V? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

 

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

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