König & Cie. MT Cape Balder und MT Cape Bantry (Suezmax-Flottenfonds III)

Mehr
als 58 Mio. € Eigenkapital investierten Anleger in den Jahren 2006
und 2007 in die beiden gebrauchten Tankschiffe des König & Cie.
Suezmax-Flottenfonds III, die MT „Cape Balder“ Tankschiffahrts
GmbH & Co. KG und der MT „Cape Bantry“ Tankschiffahrts GmbH &
Co. KG. Die
wirtschaftliche Entwicklung des Fonds blieb weit hinter den bei den
Anlegern geweckten Erwartungen zurück.

 

Wir
vertreten zahlreiche Anleger dieses Fonds, denen zum Erwerb der
Anteile durch eine in München ansässige
Vermögensberatungsgesellschaft geraten wurde. Hierzu wurden die
Anleger zunächst mittels eines Informationsbriefes, datierend
„München 31.10.2006“ angeschrieben und auf das Fondsangebot
aufmerksam gemacht. Die Kernaussagen, die für das Angebot sprächen,
wurden wie folgt hervorgehoben:

 

  • Für
    die „Suezflotte III“ gilt „Rendite-Sicherheit-Liquidität“

  • Überdurchschnittliche
    Rentabilität

  • „Sofortige
    Fungibilität (Handelbarkeit) zu guten Kursen. Im Zweitmarkt werden
    für rentable Schiffsanteile gute Kurse geboten. Die Nachfrage ist
    größer als das Angebot. Unser Haus ist mitführend im Zweitmarkt
    für Schiffsanteile“.

 

Zum Thema „Zweitmarkt“ heißt es in einem
weiteren Informationsblatt, welches unter „München im 4. Quartal
2006“ übermittelt wurde:

 


„Zweitmarkt: Einen „persönlicher
Schiffsverkauf“ kann jeder Gesellschafter – bei Bedarf und nach
eigener Entscheidung – jederzeit selbst vornehmen. Im Zweitmarkt
werden für Schiffsanteile mit (steuergünstigen) Ausschüttungen
gute Kurse gezahlt.“

 

Falsche
Information begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Die
Anleger, die uns mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
beauftragt haben, wurden im Vorfeld der Beteiligungsentscheidung über
die Funktionsweise und Risiken der Beteiligung falsch informiert.

 

  • Die
    Ausführungen
    in den Informationsbriefen zur vermeintlich gegebenen
    Veräußerbarkeit von „gebrauchten“ Schiffsfondsanteilen stehen
    im Gegensatz zu den tatsächlichen Gegebenheiten und zu dem von der
    Rechtsprechung in diesem Punkt geforderten Inhalt der Aufklärung.
    Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass es für derartiger
    Anteile eben gerade keinen funktionierenden Zweitmarkt gibt, die
    Veräußerung daher nur eingeschränkt möglich ist und dabei in der
    Regel Verluste erzielt werden. Genau darauf hätte im Vorfeld der
    Beteiligungsentscheidung hingewiesen werden müssen. Die
    diesbezüglichen Angaben in den Informationsschreiben und im
    Prospekt sind ungenügend und irreführend.

 

  • Die
    Vertriebskosten belaufen sich auf weit mehr als 15%, jener vom
    Bundesgerichtshof formulierten Grenze, aber der ein Anleger vor der
    Beteiligungsentscheidung unaufgefordert über die Höhe der
    Vertriebsaufwendungen informiert werden muss.

 

  • Der Prospekt ist nach unserer Auffassung
    darüber hinaus fehlerhaft, weil er entgegen der vom
    Bundesgerichtshof formulierten Anforderungen für den Anleger nicht
    erkennen lässt, welcher Anteil des von den Anlegern investieren
    Kapitals werthaltig in Anschaffungs- und Herstellungskosten fließt
    und welcher für nicht-investive Zwecke verwendet wird.

 

Darüber
hinaus haben wir bei der Prüfung noch weitere Prospektfehler
festgestellt.

 

Daher
sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen für Anleger des König & Cie.
Suezmax-Flottenfonds III.

 

Haben auch
Sie eine Beteiligung am König & Cie. Suezmax-Flottenfonds III
gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr
investiertes Geld zurückzubekommen?

 

Rufen Sie
uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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