HCI Shipping Select XVI – Berliner Anwaltskanzlei verunsichert Anleger in unangemessener Weise

Von Mandanten, die wir im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung am
HCI-Fonds Shipping Select XVI vertreten, wurde uns mitgeteilt, dass sie
in den letzten Tagen von einer in Berlin-Moabit ansässigen
Anwaltskanzlei unaufgefordert Post erhalten haben. Konkret wird die
Vertretung gegen Gründungsgesellschafter des Fonds angeboten und die
Anmeldung von vermeintlichen Ansprüchen der Anleger im
Insolvenzverfahren. Mit der Begründung, dass die Anmeldefrist für
Insolvenzforderungen alsbald abläuft, wird auf die Anleger
Entscheidungsdruck ausgeübt.

 

Werbung um ein Mandat im Einzelfall ist berufsrechtlich verboten

 

Nach
§ 43b Bundesrechtsanwaltsordnung sind Werbemaßnahmen von Rechtsanwälten
grundsätzlich erlaubt, soweit sie nicht auf die Erteilung eines Mandats
im Einzelfall gerichtet sind. Das, was die Kollegen hier machen, ist
unseres Erachtens nach unzulässige Werbung um ein
Mandat im Einzelfall, nämlich die Vertretung im Insolvenzverfahren und
die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die
Gründungsgesellschafter des Fonds.

 

Missbräuchliche Verwendung von gesellschaftsinternen Adressen

 

Bei
den Namen und Anschriften der Treugeber des HCI-Fonds Shipping Select
XVI handelt es sich um vertrauliche Daten. Ansprüche der Treugeber auf
Herausgabe dieser Daten rechtfertigen sich ausschließlich unter dem
Gesichtspunkt, dass die Anleger diese Daten zur Wahrung ihrer Gesellschafter- oder Treugeberrechte benötigen, so der Bundesgerichtshof in einer jüngst ergangenen Entscheidung.
Dementsprechend ist die Verwendung dieser ausschließlich ihren
Mandanten zustehenden Daten durch Anwälte zu Werbezwecken nicht
gestattet. Darüber hinaus stellt die Verwendung dieser Daten für
anwaltliche Werbung nach unserem Dafürhalten auch einen Verstoß gegen
datenschutzrechtliche Vorschriften dar.

 

Anleger haben keine Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft

 

Der
Vorschlag, Ansprüche der Anleger in einem Insolvenzverfahren anmelden
zu wollen, geht – insbesondere wirtschaftlich betrachtet – ins Leere.
Denn die Anleger haben zum einen lediglich mit der Treuhandgesellschaft
einen Vertrag, die ihrerseits die Kommanditanteile hält. Sofern Ihnen im
Innenverhältnis ein kommanditisten-ähnlicher Status eingeräumt wird,
erhalten Sie entsprechend ihres Anteils am Kapital der Gesellschaft
einen Anteil eines nach Liquidation verbleibenden
Gesellschaftsvermögens. Ansprüche der Kommanditisten sind dabei immer
gegenüber Ansprüchen der Gläubiger nachrangig. Da, wovon auch die
Kollegen auszugehen scheinen, der Erlös aus der Verwertung der Schiffe
nicht ausreichen wird, die Darlehensforderungen der finanzierenden
Banken auszugleichen, werden die Kommanditisten aller Voraussicht nach
Abschluss des Insolvenzverfahrens keine Zahlungen erhalten. Daher macht
die Anmeldung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren aus Anlegersicht
schon wirtschaftlich keinen Sinn.

 

Es besteht kein akuter Handlungsbedarf wegen des Ablaufs der Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen

 

Da
im Zuge des Insolvenzverfahrens nicht einmal mit einer vollständigen
Befriedigung der bevorrechtigter Gläubiger zu rechnen ist und eines
solche, wenn sie verbleiben würde, automatisch an die Treuhänderin und
über diese an die Treugeber (Anleger) ausgekehrt würde, besteht keine Veranlassung, etwaige Ansprüche im Insolvenzverfahren anzumelden.

 

Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen beratende Banken und Anlageberater

 

Nach
unserer Erfahrung ist es sinnvoll, wenn Anleger sich auf die Verfolgung
von Schadenersatzansprüchen gegen diejenigen konzentrieren, die sie im
Vorfeld der Beteiligungsentscheidung beraten haben: Banken, Sparkassen
und Berater. Regelmäßig anzutreffende Beratungs- und Prospektfehler
eröffnen hierfür aussichtsreiche Möglichkeiten.

 

Anleger,
die Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen
diejenigen, die sie im Zusammenhang mit der Beteiligungsentscheidung
beraten haben nutzen möchten, können sich hier informieren:

 

http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-shipping-select-xvi-zwei-fondsschiffe-in-der-insolvenz-totalverlust-fuer-anleger-droht.html

 

Wir stehen auch gerne für ein erstes unverbindliches Orientierungsgespräch zur Verfügung.

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