HCI Immobilienfonds Österreich III – Fachanwälte setzen Schadenersatzansprüche durch, Taggenaue Verjährung 2012

Der
im Jahr 2002 vom Emissionshaus HCI aufgelegte Hanseatische
Immobilienfonds Österreich III GmbH & Co. KG
wird für die Anleger
zum Fiasko. Durch einen vom Fondsmanagement betriebenen Verkauf der
Immobilien soll jetzt wenigstens die Rückführung der Darlehen ermöglicht
werden. Anderenfalls drohe wegen der sich anbahnenden weiteren
Leerstände die Insolvenz des Fonds und die Rückforderung der in den
letzten mehr als 9 Jahren erhaltenen Ausschüttungen von gerade einmal 30% des investierten Kapitals. Für die Anleger bedeutet dies einen
Verlust von knapp 70%.

 

Die Anleger stehen jetzt vor der
Frage, den Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen – die
Chancen stehen nicht schlecht. Es besteht Handlungsbedarf, denn die
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht möglicherweise schon zum
Jahresende 2012. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr
Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener
Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

 

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

 

Warum
kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung für die
Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen? Für zahlreiche Mandanten, die
HCI Fonds Österreich III beteiligt sind, haben wir die Beratungen
geprüft und dabei nach unserer Auffassung fehlerhafte Anlageberatungen
festgestellt. Dies begründet Schadenersatzansprüche gegen die Berater,
beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften – http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

 

 

Hohe Risiken der Beteiligung wurden in der Beratung verschwiegen

 

Beim HCI Fonds Österreich III haben sich die der Beteiligung innewohnenden hohen Risiken verwirklicht:

 

  • Wertverlust der Immobilie

  • Anschlussvermietungsrisiko

  • Währungsspekulation.

 

Geschlossene
Immobilienfonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az.
III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche
das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem
Teil, möglicher Weise aber auch vollständig (Totalverlustrisiko)
verloren gehen kann. Dass der HCI Fonds Österreich III bereits auf dem
Prospektumschlag als „wertbeständige Vermögensanlage“ beworben wurde, veranschaulicht die Irreführung der Anleger.

 

 

Erfolgreich Schadenersatz wegen Falschberatung durchsetzen

 

Zahlreiche
Anleger des Fonds berichten uns, dass sie von ihren Beratern im Vorfeld
der Beteiligung an dem Fonds über die Risiken des Fonds nicht
informiert wurden. Einige Punkte tauchen dabei immer wieder auf:

 

  • Wertverlust der Immobilien:
    Der Wert von Gewerbeimmobilien unterliegt, ebenso wie die Mieten für
    Gewerbeimmobilien, starken konjunkturellen Schwankungen. Dementsprechend
    handelt es sich bei dem Immobilienfonds keinesfalls um eine
    wertbeständige Anlage.

 

  • Anschlussvermietungsrisiko:
    Abhängig von der wirtschaftlichen Situation am Immobilienstandort und
    der sich verändernden Attraktivität eines Standortes kann es
    Schwierigkeiten geben, freiwerdende Mietflächen neu zu vermieten. Hier
    sind gegebenenfalls Leerstände, Aufwendungen für die Mietersuche und
    Investitionen in die Anpassung der Mietflächen an die Anforderungen
    neuer Mieter vorzunehmen, die sich nachteilig auf die Einnahmen des
    Fonds auswirken können. Auch können die bei Anschlussvermietungen zu
    erzielenden mieten starken Schwankungen unterliegen, also auch erheblich
    niedriger ausfallen, als geplant.

 

  • Darlehensaufnahme in Schweizer Franken:
    Der Fonds hat einen Teil der Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen
    und so eine geringere Zinsbelastung gehabt. Dies hatte aber auch das
    Risiko von Wechselkursschwankungen zur Folge. Der Wertverlust des Euro
    gegenüber dem Schweizer Franken hat in den letzten Jahren dazu geführt,
    dass die Darlehensbelastung insgesamt angestiegen ist und auch für die
    in Schweizer Franken aufzubringenden Zahlungen an die Bank höhere
    Beträge in Euro aufzuwenden waren. Dies hat die wirtschaftliche
    Situation des Fonds stark belastet. Welche Nachteile eine Schweizer
    Franken Finanzierung haben kann, wurde Anlegern in den wenigsten Fällen
    mitgeteilt.

 

  • Vereinbarter Zinsdeckungs-/Kapitaldienstdeckungsgrad:
    Viele Fondsgesellschafter wissen bis heute nicht, dass im Rahmen der
    Kreditaufnahme für die Fondsimmobilien eine Vereinbarung mit der
    finanzierenden Bank getroffen wurde, wonach ein bestimmtes Verhältnis
    von Mieteinnahme zu Zinszahlung bzw. zu Kapitaldienst nicht
    unterschritten werden darf (sog.
    Zinsdeckungsgrad / Kapitaldienstdeckungsgrad). Geschieht dies, hat die
    Bank einen Anspruch auf Sondertilgung bis die Zinsbelastung wieder im
    vereinbarten Rahmen liegt. Ist die Gesellschaft hierzu nicht in der
    Lage, kann die Bank das Darlehen kündigen und die Immobilie verwerten.
    Diese dramatischen Konsequenzen finden sich weder im Fondsprospekt, noch
    wurden sie den Anlegern im Vorfeld der Beteiligung offenbart.

 

  • Immobilienfonds nicht als Altersvorsorge geeignet:
    Vielen Anlegern wurde die Fondsbeteiligung als sichere Anlage für ihre
    Altersvorsorge empfohlen. Wie sich angesichts der Verlustrisiken zeigt,
    die sich realisiert haben, ist eine Eignung als Altersvorsorge nicht
    gegeben. Dies sieht auch der Bundesgerichtshof so und hat allein aus
    diesem Grund bereits Anlegern Schadenersatz zugesprochen.

 

  • Anteil am Immobilienfonds faktisch unveräußerlich:
    Da es keinen funktionierenden Zweitmarkt für Fondsanteile gibt, sind
    die Anteile faktisch nicht zu verkaufen. Dennoch wurde einigen Anlegern
    die jederzeitige Veräußerbarkeit zugesichert.

 

  • Verlustrisiko: Über das bei jedem geschlossenen Fonds bestehende Verlustrisiko wurden viele Anleger überhaupt nicht aufgeklärt.

 

Totalverjährung der Schadenersatzansprüche droht 2012 – Verjährung taggenau 10 Jahre nach der Beratung

 

Den
Anlegern des HCI Fonds Österreich III raten wir dringend, durch
spezialisierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht umgehend
überprüfen zu lassen, ob sie Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater
wegen fehlerhafter Anlageberatung haben.  Wegen der gesetzlichen Verjährungsfrist tritt genau zehn Jahre
nach der Anlageberatung bzw. der Zeichnung dieser Beteiligung die
sogenannte Totalverjährung ein. Danach können keinerlei Ansprüche mehr
geltend gemacht werden, weder gegen den jeweiligen Berater noch gegen
die Gründungsgesellschafter des Fonds als Vertragspartner der
beitretenden Anleger. Daher ist für Anleger des HCI Fonds Österreich III Eile geboten.

 

Gerne stehen wir Ihnen für eine Einschätzung Ihrer individuellen Möglichkeiten zur Verfügung.

 

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

 

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