FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania in akuter Insolvenzgefahr – Totalverlust für Anleger droht

Der vom
Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegte Fonds Nr. 17 droht zu scheitern,
wenn die Anleger nicht weitere Finanzmittel zur Verfügung stellen.
Anderenfalls drohe die Zahlungsunfähigkeit, wie berichtet wird. Die Krise der Schiffsbranche
hat damit offenbar ein weiteres Opfer gefordert. Bereits in der
FHH-Leistungsbilanz für 2010 wurden Charterraten von gerade einmal 25%
der prospektierten Höhe und Schiffsbetriebskosten genannt, die um 41%
über den prospektierten Werten lagen. Die Schiffsbetriebskosten beliefen
sich auf mehr als das Doppelte der erzielten Einnahmen. Ein
kostendeckender Betrieb des Schiffs lag bereits damals in weiter Ferne.
Die nachhaltig negative Situation auf den weltweiten
Schifffahrtsmärkten, die insbesondere durch denkbar niedrige
Charterraten gekennzeichnet ist, hat die Situation des Schiffs seitdem
nicht verbessert. Jetzt steht die abermalige Bereitstellung von liquiden
Mitteln durch die Anleger zur Abwendung der Insolvenz der Gesellschaft
im Raum. Privatanleger hatten in das MS „Aquitania“ im Jahr 2003 rund
13 Mio. € investiert.

 

Totalverlust für Anleger

 

Angesichts der derzeit äußerst niedrigen Charterraten und damit
einhergehend niedrigen Schiffspreise stellt sich die Frage nach der
Zukunft des Schiffsfonds. Seriöse Quellen sehen bis Ende nächsten Jahres
kaum Chancen auf eine nennenswerte Erholung auf den weltweiten
Chartermärkten. Ob angesichts dieser bedauerlichen Umstände tatsächlich
eine positive Fortführungsprognose für das Schiff besteht, darf
bezweifelt werden. Da bei einer Insolvenz des Fonds und einer damit
einhergehenden Verwertung des Schiffs kein die bestehenden
Bankverbindlichkeiten deckender Erlös zu erwarten ist, werden die
Anleger ihr in das MS „Aquitania“ investiertes Geld abschreiben dürfen.
Den Anlegern des FHH Schiffsfonds Nr. 17 droht damit konkret der
Totalverlust ihrer Einlagen.

 

Die Anleger stehen jetzt vor
der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu
kämpfen – die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten,
dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon
zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr
Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener
Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

 

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

 

Warum
kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für
Mandanten, die am FHH Fonds Nr. 17 beteiligt sind, haben wir bisher
sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei
nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche
festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater,
beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die
nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung
haften – http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

 

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

 

Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert
wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert
hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche
das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil
verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

 

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Die
im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit
denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser
hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht
ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen
insbesondere folgende Mängel festgestellt:

 

  • Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen

  • Hohe Vertriebskosten – verschwiegen

  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung

  • Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich – verschwiegen

  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert – verschwiegen

Da
bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen
Beratungsverträgen.

 

Schadenersatzansprüche verjähren möglicher Weise zum 31. Dezember 2012

 

Da
die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind,
drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens
zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des FHH Fonds 17 MS
„Aquitania“ besteht daher dringender Handlungsbedarf, denn die
sorgfältige Vorbereitung von Schadenersatzklagen, die zur Hemmung der
Verjährung eingereicht werden müssen, ist zeitaufwändig.

 

Haben
auch Sie eine Beteiligung am FHH Fonds Nr. 17 MS „Aquitania“
gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes
Geld zurückzubekommen?

 

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.


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