DS-Rendite-Fonds Nr. 132 – DS Activity und DS Agility: Schadenersatz für Anleger

An dem im Jahr 2008 aufgelegten DS-Rendite-Fonds Nr. 132 – DS Activity und DS Agility beteiligten sich  Kapitalanleger mit einer Mindestsumme von 20.000,00 € zzgl. 5 % Agio. Insgesamt wurde Anlegerkapital in Höhe von rund 22,75 Mio. € aufgebracht. Der Fonds investierte in zwei Feeder-Vollcontainerschiffe, die DS „Activity“ und DS „Agility“. Die Anleger haben bislang keinerlei Ausschüttungen erhalten.

Die Fondsverwaltung Dr. Peters GmbH & Co. KG teilte den Anlegern mit Rundschreiben vom 14.05.2010 mit, dass sich die Fondsgesellschaft in einer wirtschaftlich sehr angespannten Situation befinde. Ursächlich soll , so die Fondsverwaltung, die bis bisher größte Schifffahrtskrise sein. Das ist unzutreffend. Denn neben den allgemeinen Risiken des Schifffahrtsmarktes waren es die von Deutschen Fondsinitiatoren, Reedern und Banken aus bloßem Gewinnstreben zu Lasten der Anleger geschaffenen Überkapazitäten, die sich neben den Risiken der Schiffsfondskonstruktion selbst zum Nachteil der Anleger ausgewirkt haben. Bedauerlicher Weise wurden zumindest die uns bekannten Anleger des Fonds über grundlegende Tatsachen der Fondsbeteiligung und die Risiken von ihren Beratern nicht informiert.

Für die Anleger stellt sich nunmehr die Frage, ob sie im Vorfeld Ihrer Beteiligung an diesem Fonds richtig beraten wurden. Die Entwicklungen der zurückliegenden 2 Jahre hat gezeigt, dass es sich bei dem Fonds um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko des Totalverlustes handelt.

 

Keine Information über Mittelherkunft und Kreditaufnahme in der Beratung

Die Berater haben unsere Mandanten nicht darauf hingewiesen, dass die für Erwerb der Schiffe aufzuwendenden Kosten gerade einmal 81% des Gesamtaufwandes des  DS-Rendite-Fonds Nr. 132 ausmachten. Ebenso wenig wurden sie darüber informiert, dass das von den Anlegern aufzubringende Kommanditkapital incl. Agio in Höhe von annähernd 22,75 Mio. €  53% des Gesamtaufwandes ausmacht und die restlichen 47% durch Kredite finanziert wurden.

 

Nur 65% des Anlegerkapitals flossen in den Bau des Schiffes –  18,6% in Vertriebsprovisionen

Auch über die Verwendung der von ihnen als Anleger aufzubringenden Mittel im Rahmen des DS-Rendite-Fonds Nr. 132 – DS Activity und DS Agility wurden unsere Mandanten im Unklaren gelassen. Die Berater haben ihnen nicht mitgeteilt, dass nur 65% des Anlegerkapitals für den Erwerb des Schiffes Verwendung finden, während 35% des Anlegerkapitals in nichtinvestive Zwecke, insbesondere verschiedene Dienstleistungsvergütungen und Zwischenfinanzierungszinsen fließen. Der Prospekt enthält diese Information nicht und erschwert darüber hinaus die Ermittlung der korrekten Kosten durch die unseres Erachtens fehlerhafte Zuweisung von Zwischenfinanzierungskosten zu den Anschaffungskosten. Dabei machen die für die Vermittlung der Anleger gezahlte Vergütung, also die so genannten Vertriebsprovisionen alleine 18,6% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater und -vermittler über Vertriebskosten von mehr als 15% ausdrücklich im Rahmen der Beratung informieren. 

 

Beteiligung mit hohen Risiken

Schiffsfondsbeteiligungen sind grundsätzlich unternehmerische Beteiligungen, die erheblichen Risiken beinhalten, die bis zum Totalverlust der von den Anlegern investierten Mittel führen können. Die uns bekannten Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 132 – DS Activity und DS Agility wurden nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fonds um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die nur für Anleger geeignet ist, die Teile ihres Vermögens in eine unternehmerische Anlageform investieren möchten und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust, gegebenenfalls auch einen Totalverlust ihres investierten Geldes, in Kauf nehmen können.

 

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Euro und Japanischem Yen

Da ein Teil der vom DS-Rendite-Fonds Nr. 132 – DS Activity und DS Agility aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann und geführt hat. Die Entwicklung des Wechselkurses hat einen erheblichen Anteil an den wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Fonds. Diese Entwicklung kann nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen haben sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.

 

Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen – Anleger kommen bis 2025 nicht mehr an ihr Geld

Was für den von uns vertretenen Anlegern des DS-Rendite-Fonds Nr. 132 – DS Activity und DS Agility von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2025 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu komme.  Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines  Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen. Die diesbezüglichen Darstellungen im Fondsprospekt sind nach unserem Dafürhalten unzureichend und erwähnen auch nicht, dass für den Fall, dass man einen Erwerber für den Fondsanteil findet, eine fünfjährige Nachhaftung besteht, die insbesondere dann greift, wenn die Anleger Ausschüttungen erhalten haben, bei denen es sich nicht um (Bilanz-) Gewinne des Fonds gehandelt hat.

 

Keine Aufklärung über Provisionen/Rückvergütungen

Die Hauptvertriebspartner für den Fonds, insbesondere die Deutsche Postbank AG und die Postbank Finanzberatung AG wären verpflichtet gewesen, die Anleger darüber aufzuklären, dass in dem Fonds insgesamt 18,6 % des Anlegerkapitals als Vertriebsprovisionen gezahlt werden. Dies ist in den uns bekannten Fällen nicht geschehen. Die Postbank und die Postbank Finanzberatung wären darüber hinaus nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen, ihre Kunden darüber aufzuklären, in welcher Höhe ihnen Zahlungen zufließen.

 

Alle genannten Versäumnisse bei der Beratung der Anleger begründen Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank oder den nicht bankgebundenen Berater.

 

 

Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am des DS-Rendite-Fonds Nr. 132 – DS Activity und DS Agility? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

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