DS-Rendite-Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy – Untergang trotz Sanierung?

2007 investierten 561 Anleger über ihre Beteiligungen an dem
DS-Rendite-Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy GmbH & Co.
Containerschiffe KG rd. 19 Mio. € in den Kauf zweier sog.
Feeder-Schiffe (Zubringer für größere Containerschiffe) für
53 Mio. US$. Es handelt sich hier um Schwesterschiffe der
DS Activity und der DS Agility, die den Anlegern im
DS-Rendite-Fonds
Nr. 132
ebenfalls keine Freude bescherten.

Die Gesellschaft musste bereits 2010 die geleisteten Ausschüttungen
zurückfordern. Viele Anleger staunten nicht schlecht, denn
regelmäßig waren sie gar nicht darüber aufgeklärt worden, dass es
sich bei diesen Auszahlungen nur um Darlehen handeln soll. Dessen
nicht genug, musste zudem noch ein Kapitalschnitt mit Kapitalerhöhung
durchgeführt werden. Trotzdem wird nach wie vor nichts
ausgeschüttet.

Bedauerlicher Weise wurden zumindest die uns bekannten Anleger des Fonds über
grundlegende Tatsachen der Fondsbeteiligung und die Risiken von ihren
Beratern nicht informiert.

Für die Anleger stellt sich die Frage, ob sie im Vorfeld Ihrer
Beteiligung an diesem Fonds richtig beraten wurden. Die Entwicklungen
der zurückliegenden Jahre hat gezeigt, dass es sich bei dem Fonds um
eine hochriskante unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko des
Totalverlustes handelt.

Beteiligung mit hohen Risiken

Obwohl der konjunkturelle Zenit in der Schifffahrt spätestens 2006 längst
überschritten war, priesen Berater Projekte wie den DS-Rendite-Fonds
Nr. 126 als sicheres Investment an. Das ist ziemlich fragwürdig,
denn über eine nennenswerte Festcharter für einen wenigstens
mittelfristigen Zeitraum verfügten die Schiffe nicht.

Das durch optimistische Einnahmeplanung noch zusätzlich vergrößerte
Risiko, war ohnehin schon extrem hoch, meint der Anwalt, der
bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht die
Anleger der Dr. Peters-Fonds betreut.

Die Fondsverwaltung teilte den Anlegern 2010 mit, dass sich die
Fondsgesellschaft in einer wirtschaftlich sehr angespannten Situation
befinde. Ursächlich sollte, so die Geschäftsführung, die bis
bisher größte Schifffahrtskrise sein. Das ist nach Meinung unseres
Rechtsanwalts nur ein winziger Teil der Wahrheit. Denn neben den
allgemeinen Risiken des Schifffahrtsmarktes waren es die von
Deutschen Fondsinitiatoren, Reedern und Banken aus bloßem
Gewinnstreben zu Lasten der Anleger geschaffenen Überkapazitäten
,
die sich neben den Risiken der Schiffsfondskonstruktion selbst zum
Nachteil der Anleger ausgewirkt haben.

Keine zutreffende Information über Sachinvestition

Dass nach unserer Prüfung über 35% der Einlagen gar nicht für die
Investition in die Schiffe selbst verwendet werden sollten, blieb
praktisch allen Mandanten völlig verborgen. Diese Informationen
enthält der Prospekt nicht einmal. Dabei hat der Kunde ein Recht
darauf, von seinem Berater zu erfahren, welcher Teil seiner
Nominaleinlage wertbildend investiert wird und wieviel für sonstige
Kosten verbraucht werden.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme Japanischem Yen

Da ein Teil der vom DS-Rendite-Fonds Nr. 126 aufzunehmenden Kreditmittel
in Japanische Yen (JPY) gewechselt wurde, die Einnahmen des Fonds
aber in US-Dollar (US$) erzielt werden, besteht ein erhebliches
Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch
Wechselkursschwankungen führen kann und geführt hat. Die
Entwicklung des Wechselkurses hat einen erheblichen Anteil an den
wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Fonds. Diese Entwicklung kann
nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in
US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen haben sondern auch zu einer
Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung
mit anschließender Verwertung der Schiffe und somit zum Totalverlust
für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich
hinweisen müssen, der zudem hätte auch darüber zu informieren
hatte, dass der US$ schon seit langem gegenüber dem JPY an Wert
verloren hatte.

Prüfung und Plausibilisierung des Prospekts durchweg unterlassen

„Es sind zudem eklatante Prospektfehler vorhanden, über die natürlich
keiner der Berater aufklärte“, meint der Anlegeranwalt. Den
geprellten Treuhandkommanditisten räumt er deshalb gute Chancen ein,
ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Hinzu kommt,
dass durch (bekannte) Tricks den Anlegern verborgen blieb, wie hoch
allein die zu verteilenden Provisionen sind. „Bisher hat noch kein
Mandant erfahren, dass sich die Vertriebskosten auf 20% des
Kommanditkapitals beliefen“, ärgert sich der Anwalt. Schon nach
den, seiner Meinung nach zweifelhaften, Darstellungen des Prospekts
ergebe sich völlig klar, dass 15% Vertriebsprovisionen eingeplant
waren. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen
Anlageberater und -vermittler über Vertriebskosten von mehr als 15%
ausdrücklich im Rahmen der Beratung informieren, unabhängig davon,
ob sie selbst in dieser Höhe Provision erhalten.

Fehlerhafte Angaben zur Gewerbesteuer

Darüber hinaus wurde in einigen Urteilen des LG Dortmund festgestellt, dass die Angaben zur Höhe der Gewerbesteuer in dem Fondsprospekt unzutreffend sind und den Anlegern aus diesem Grund Schadenersatz zugesprochen.

Alle genannten Versäumnisse bei der Beratung der Anleger begründen
Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank oder den nicht
bankgebundenen Berater.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am DS-Rendite-Fonds Nr. 126 – DS
Ability und DS Accuracy? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch
beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen haben?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!

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